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Tierwohlgefährdung Magdeburger Zoo ist Fall für den Staatsanwalt

Die Magdeburger Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht von Tierwohlgefährdung im Zoo Magdeburg. Zwei Anzeigen liegen vor.

Von Rainer Schweingel 09.02.2020, 11:35

Magdeburg l Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wird die Vorwürfe der Tierwohlgefährdung im Magdeburger Zoo prüfen. Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten bestätigte am 7. Februar 2020 Volksstimme-Informationen, wonach der Behörde zwei Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.

Ein mehrseitiges Schreiben stammt vom Veterinäramt Magdeburg. Darin würden eine Reihe von Vorwürfen über mutmaßliche Tierwohlgefährdung sowie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgelistet. Diese Anschuldigungen stammen aus der Belegschaft des Zoos. Sie richten sich nach Volksstimme-Informationen unter anderen gegen den Vertragstierarzt des Zoos. Die zweite Anzeige stammt vom Vertragstierarzt. Er listet mutmaßliche Verfehlungen der Belegschaft auf. Der Arzt war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft wird nun alle Vorwürfe prüfen. Das werde eine „geraume Zeit" in Anspruch nehmen, sagte Baumgarten, ohne eine konkrete Frist zu nennen.

Zunächst gehe es darum, festzustellen, ob sich aus den Unterlagen ein Anfangsverdacht herleiten lasse. Sei dies der Fall, würde ein Ermittlungsverfahren gestartet. Reichten die Vorwürfe für einen Anfangsverdacht dagegen nicht aus, würde das Verfahren eingestellt. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie einem Tierhaltungsverbot geahndet werden.

Der Magdeburger Zoo war in den vergangenen Monaten in Turbulenzen geraten. Anlass sind Querelen zwischen Zooleitung und Vertragstierarzt auf der einen und der Belegschaft auf der anderen Seite. Beide werfen sich gegenseitig Verfehlungen im Umgang mit Tieren und dem Verhalten miteinander vor. Ein Ausdruck dessen war Mitte Dezember eine Demonstration von Mitarbeitern vor dem Rathaus. Magdeburgs OB Lutz Trümper (SPD) ist zugleich Chef des Zoo-Aufsichtsrates. Bei einem Krisengespräch hatte Trümper damals zugesagt, die Vorwürfe gemeinsam mit der Zooleitung und Belegschaft zu prüfen und Wege zur Befriedung zu suchen.

In der letzten Januarwoche 2020 wurde nach einer Aufsichtsratssitzung und einer Gesellschafterversammlung Zoochef Kai Perret auf Zeit freigestellt. Anlass war ein Brief der Belegschaft über mutmaßliche Tierwohlgefährdung im Zoo. Über mehrere Seiten war aufgeschrieben worden, welche Verfehlungen es im Zoo gegeben haben soll. Aufsichtsratschef Trümper hatte die Freistellung des Zoochefs damit begründet, dass man ihn bis zur Klärung aller Vorwürfe „aus der Schusslinie" nehmen wolle. Zugleich warnte Trümper vor einer Vorverurteilung.

Das Schreiben der Belegschaft hatte Trümper dem Veterinäramt zur fachlichen Bewertung übergeben. Das Veterinäramt sah Anhaltspunkte für strafrechtliche Verstöße. Daraufhin wurde das Mitarbeiterschreiben der Staatsanwaltschaft übergeben, die nun prüft, ob es einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Verstöße gibt.

Dasselbe gilt hinsichtlich der Prüfung einer strafrechtlichen Relevanz für die Anzeige des Zootierarztes.