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Umweltschutz Stadt Magdeburg lehnt zentrales Feuerwerk ab

Das Thema Silvesterfeuerwerk brennt in Magdeburg weiter. Einem zentralen Feuerwerk steht die Verwaltung skeptisch gegenüber.

Von Ivar Lüthe 18.12.2019, 00:01

Magdeburg l Wie weiter mit dem Feuerwerk zu Silvester in Magdeburg? Über diese Frage wird auf kommunalpolitischer Ebene weiter diskutiert. Im Oktober 2019 hatte die Deutsche Umwelthilfe die Stadt Magdeburg aufgefordert, die Knallerei um den Jahreswechsel zu untersagen.

Die sieht sich jedoch dazu gar nicht in der Lage, da sie in dem Fall keine Regelungskompetenz hat und verweist auf die Landesregierung. Sie sei zuständig, bei Bedarf einen rechtlichen Rahmen für Feuerwerksverbote zur Luftreinhaltung festzulegen.

Den Spielball wiederum nahm eine Allianz aus den Ratsfraktionen von Grüne/future!, Linke und Tierschutzpartei/Bund auf. Sie plädiert in einem Antrag für eine Beschränkung der privaten Silvesterfeuerwerke.

Der Oberbürgermeister solle Möglichkeiten und Kosten eines städtisch organisierten Silvesterfeuerwerks prüfen. Außerdem sollten feuerwerksfreie Schutzzonen vor Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kirchen künftig besser kontrolliert und auf andere Stadtbereiche ausgeweitet werden.

Der Antrag durchläuft nun die einzelnen Ausschüsse, bis er im Februar 2020 auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen wird. Die Stadtverwaltung, hier der zuständige Beigeordnete Holger Platz, hat nun Stellung zu dem Antrag bezogen. Darin untermauert er abermals den Standpunkt der Stadt, dass sie nicht zuständig ist.

Einem zentralen Silvesterfeuerwerk steht die Stadtverwaltung skeptisch gegenüber. Zum einen dürfte es schwierig sein, die Kosten dafür zu ermitteln. Denn es komme darauf an, welchen Umfang an Feuerwerk die Stadt sich hier „leisten“ wolle, schreibt Platz. Nach oben seien keine Grenzen gesetzt.

Und sollte der Antrag der drei Fraktionen darauf abstellen, die Feinstaubbelastung durch das zentrale Feuerwerk zu reduzieren, so sei laut Platz die „Erfolgsaussicht zweifelhaft“. Zunächst würde durch ein großes städtisches Feuerwerk die Feinstaubbelastung erheblich erhöht. Und ob dann „im Gegenzug die Magdeburger Bevölkerung ihrerseit auf das private Feuerwerk zumindest teilweise verzichtet, ist fraglich“, meint Platz.

Neben der Frage nach einer zentralen Feuerwerksveranstaltung beantragt die Ratsallianz zu prüfen, ob eine Ausweitung von bereits bestehenden Schutzzonen wie vor Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kirchen auf weitere Gebiete in der Innenstadt – genannt werden hier beispielhaft das Elbufer, der Alte Markt sowie der Hasselbachplatz – möglich ist.

Hier sieht Platz allerdings keine Regelungskompetenz der Landeshauptstadt, soweit es um Stoffe geht, die dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe unterliegen.

Laut Gesetz gebe es nur zwei Möglichkeiten, das Abbrennen von Pyrotechnik an Silvester und Neujahr im Einzelfall zu beschränken: in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen sowie in bestimmten dicht besiedelten Bereichen.

Zuständig für diese Ausnahmeregelungen sei die Polizeiinspektion. Laut Platz sei die Polizei für die Kontrollen zuständig. „Bereits jetzt hat die Polizei an diesen beiden Tagen immense Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung zu erfüllen“, so Platz.