1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Sechs Demos am 1. Mai in Magdeburg geplant

Unter Auflagen Sechs Demos am 1. Mai in Magdeburg geplant

In Magdeburg soll es am Freitag mehrere Demos geben. Doch die Auflagen für Teilnehmer wegen der Corona-Krise stehen noch nicht fest.

Von Christina Bendigs 29.04.2020, 10:54

Magdeburg l Als Tag der Arbeit ist der 1. Mai traditionell ein Tag für Demos und Kundgebungen. Trotz Corona-Krise und zahlreichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind für den Feiertag am kommenden Freitag gleich mehrere Demonstrationen in Magdeburg angemeldet. Wie Ilona Wessner von der Polizeiinspektion in Magdeburg auf Volksstimme-Nachfrage informiert, seien sechs Veranstaltungen mit unterschiedlich hoher Personenanzahl auf dem Domplatz, dem Alten Markt, dem Olvenstedter Platz, dem Thiemplatz und dem Bahnhofsvorplatz im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs angemeldet worden.

Ob alle stattfinden können, konnte sie am Dienstag noch nicht beantworten. Und auch welche Auflagen die Teilnehmer der Demonstrationen und Kundgebungen erfüllen müssen, sei noch nicht klar. Denn darüber müsse die Polizei als Versamlungsbehörde noch entscheiden. Sicher sei aber, dass die Demonstrationen den Vorgaben der 4. Eindämmungsverordnung zum Coronavirus entsprechen müssen. Dazu gehört die Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb bis zwei Metern zwischen den Versammlungsteilnehmern.

Zwei der Demonstrationen richten sich gegen die Beschränkungen durch das Coronavirus. Eine Yoga-Gruppe plant eine stille Meditation auf dem Magdeburger Domplatz, um auf die Einschnitte hinzuweisen, die Yoga-Lehrer, Fitnessstudios und andere Sporteinrichtungen derzeit hinehmen müssen, weil Versammlungen von mehr als zwei Personen verboten sind. Eine weitere Privatperson hat eine Kundgebung angemeldet, die sich dem Kampf der Grundrechte widmet. Die weiteren Veranstaltungen bezögen sich auf den Tag der Arbeit.

„Es könnten noch weitere Veranstaltungen hinzukommen“, berichtet Wessner, zudem könnten Veranstalter, die Demonstrationen oder Kundgebungen angemeldet haben, ihre Versammlungen zurückziehen. Bis 48 Stunden vor dem Termin müssen Demos und Kundgebungen angemeldet werden. Grundlage dafür ist das Versammlungsgesetz. Wichtig für die Polizeiinspektion als Versammlungsbehörde sei, dass der Veranstalter namentlich bekannt ist.

Zu den Veranstaltern erklärte Sebastian Alisch als Pressesprecher des Polizeirevieres in Magdeburg, dass neben anderen auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Kundgebung angemeldet hatte, diese aber wieder abgesagt habe. Auf seiner Internetseite erklärt der DGB, dass wegen der Corona-Krise dieses Jahr keine Kundgebungen stattfinden. Der Slogan des DGB für dieses Jahr lautet: „Solidarisch ist man nicht alleine!“ Weitere Demos seien von der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschland und ein Fahrradkorso aus dem Bereich der Linken Szene angemeldet.