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Kultur-Förderung Vertreter der Kultur-Szene sollen Magdeburger Politiker zu Fördergeld beraten

Neuer Kulturbeirat in Magdeburg soll Empfehlungen für die Vergabe von Fördergeld für Kultur-Projekte aussprechen /Mitglieder werden berufen

Von Christina Bendigs 20.04.2021, 22:01
Die Fachförderrichtlinie Kultur ist beschlossen. Bis 30. September 2021 können Anträge für Projekte im Jahr 2022 gestellt werden.
Die Fachförderrichtlinie Kultur ist beschlossen. Bis 30. September 2021 können Anträge für Projekte im Jahr 2022 gestellt werden. Foto: Christina Bendigs

Magdeburg

Wenn der Haushalt für das Jahr 2022 ansteht, dann wird die freie Kultur-Szene in Magdeburg selbst mitentscheiden, welche Projekte wie viel Fördergeld aus dem städtischen Haushalt erhalten sollen. Denn mit der jüngst vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie Kultur wird auch ein Kulturbeirat eingerichtet, in dem neben der Kulturbeigeordneten und dem Vorsitzenden des Kulturausschusses fünf bis sieben Mitglieder aus der freien Kultur-Szene Magdeburgs sitzen werden.

Sie sollen als Expertengremium die eingereichten Anträge auf Fördergeld prüfen und dem Kultur-Ausschuss eine Empfehlung dazu geben, welche Projekte mit wie viel Geld gefördert werden sollen. Ziele der Förderrichtlinie waren Niedrigschwelligkeit, Teilhabe und Vereinfachungen für Antragsteller, außerdem mehr Flexibilität, Innovation und die Verknüpfung mit der Kulturstrategie 2030, die der Stadtrat im Mai 2020 beschlossen hatte.

100.000 Euro aus dem städtischen Haushalt stehen der Magdeburger Kulturszene jährlich für Projekte zur Verfügung. Wer wie viel Geld erhält, wurde bislang vom Kulturbüro der Stadt vorgeschlagen und dem Kulturausschuss vorgelegt, der über die Vorschläge der Verwaltung entschied. Der Kulturausschuss soll auch in Zukunft die Entscheidung treffen. Doch es könnte sein, dass sich die Diskussion durch das neue Fachgremium deutlich abkürzt. Das jedenfalls vermutet Susanne Schweidler als Fachbereichsleiterin Kunst und Kultur bei der Stadt Magdeburg. Sie hält es daher für wichtig, dass sowohl die Kulturbeigeordnete als auch der Kultur-Ausschuss-Vorsitzende dem Gremium angehören und zumindest beratend zur Seite stehen. Angezweifelt hatte das Stadträtin Julia Mayer-Buch (Bündnis 90/Die Grünen).

Wer ist stimmberechtigt im neuen Kulturbeirat?

Buch warb dafür, den Kulturbeirat vom Kulturausschuss unabhängig zu machen. Zuvor hatte bereits sachkundige Einwohnerin Angela Korth moniert, dass der Vorsitzende des Kultur-Ausschusses zweimal über Projekte abstimmen kann. Oliver Müller (Die Linke) räumte ein, dass die Bedenken nicht von der Hand zu weisen seien. Allerdings müsste die Regelung dann auch für andere Gremien geändert werden. Am Ende entschied der Kulturausschuss das sowohl die Kulturbeigeordnete als auch der Ausschussvorsitzende stimmberechtigte Mitglieder sein sollen.

Wer dem neuen Beirat aus der Kultur-Szene angehören wird, dazu gibt es noch keine Entscheidungen. Die Mitglieder werden berufen. In den nächsten Wochen sollen Ideen gesammelt und etwaige Kandidaten für den Kulturausschuss schon einmal angesprochen werden, ob sie in dem Gremium mitarbeiten würden.

Ursprünglich sollte die Fachförderrichtlinie Kultur bereits im Jahr 2020 beschlossen und die Förderanträge für 2021 bereits nach der neuen Richtlinie geprüft werden. Nach Bedenken aus dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Richtlinie jedoch noch einmal zurückgezogen. Neu hinzugefügt wurden nun der Zuwendungsrechtsergänzungserlass des Landes Sachsen-Anhalt, das Merkblatt für Antragsteller und die Geschäftsordnung für den Kulturbeirat. Mit dem Hinzufügen des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses und des Merkblatts konnte die Fachförderrichtlinie Kultur spürbar verkürzt werden. Diese Kürzungen kamen der Fokussierung auf Förderinhalte zugute, teilt die Stadt auf die Nachfrage mit, was gegenüber der zurückgezogenen Fachförderrichtlinie in der jetzt beschlossenen geändert wurde.