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Wirtschaft Programm zur Weiterbildung in Magdeburg

Die Qualifizierung geringqualifizierter und älterer Mitarbeiter wird in Magdeburg gefördert. Die Mobile Krankenpflege nutzt das Angebot.

Von Martin Rieß 05.12.2017, 11:52

Magdeburg l Der Erfolg eines Unternehmens steht und fällt auch mit der Frage, wie gut seine Mitarbeiter qualifiziert sind. Weiterbildung ist damit ein Thema, das über die Zukunft von Betrieben entscheiden kann. „Unternehmen sollten bereits heute an ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf denken“, mahnt Matthias Kaschte, Chef der Magdeburger Agentur für Arbeit. Die Agentur fördert dabei Unternehmen, die Lücken in der Qualifikation bewährter Arbeitnehmer schließen möchten. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung“, ermutigt der Agenturchef andere Chefs zu handeln.

Das Mittel der Wahl ist das Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer (WeGebAU). Ziel ist, die Mitarbeiter mit Qualifikationen für den allgemeinen Arbeitsmarkt auszustatten. Ausgenommen sind Qualifizierungen, die unternehmensspezifisch sind und zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

Das Unternehmen Mobile Krankenpflege Magdeburg GmbH blickt bereits auf mehrere erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen mit diesem Programm zurück. Unter anderem wurden drei Altenpfleger und eine Heimleitung qualifiziert. Sie stehen nun pflegebedürftigen Menschen ambulant oder in Wohngemeinschaften zur Seite.

„WeGebAU hilft uns bei der Sicherstellung unseres Personalbedarfes und verringert gleichzeitig die anfallenden Qualifizierungskosten. Außerdem können wir Assistenzkräfte mit Entwicklungspotenzial fördern und ihnen so neue Möglichkeiten eröffnen“, sagt Jeanette Johannes, Leiterin der Mobilen Krankenpflege Magdeburg GmbH.

Das Unternehmen möchte das Angebot weiter nutzen. „Aufgrund der guten Erfahrungen planen wir auch für 2018, WeGebAU in Anspruch zu nehmen“, kündigt die Leiterin an.

Welches Fachwissen in der Pflege erforderlich ist, zeigen Jeanette Johannes und Bianca Vorbrodt bei einem gemeinsamen Besuch einer Wohngemeinschaft. Bianca Vorbrodt hat Abschlüsse als Alten- und Krankenpflegehelferin und ist im Unternehmen beschäftigt. Momentan befindet sie sich in einer Qualifizierung zur Altenpflegerin. Ihre Umschulung wird durch das Programm gefördert. Sie sagt: „Die Weiterbildung nach der Arbeit ist teilweise anstrengend, aber es lohnt sich.“ Sie freut sich schon darauf, nach ihrem Abschluss als Altenpflegerin zu arbeiten.

Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. „Das Programm WeGebAU bietet drei Möglichkeiten der Förderung. Sie sind auf unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ausgerichtet und unterscheiden sich teilweise untereinander in den Fördervoraussetzungen“, erklärt Matthias Kaschte.

Bei der ersten Möglichkeit handelt es sich um eine Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern. Bei dieser Förderung werden die anfallenden Lehrgangskosten teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen, das Unternehmen beteiligt sich ebenfalls anteilig. Für Arbeitnehmer in kleineren Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten können die Weiterbildungskosten auch in voller Höhe durch die Agentur übernommen werden.

Die zweite Möglichkeit richtet sich an Geringqualifizierte. Dies sind Personen ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss in einem Beruf, den sie nicht mehr verrichten können, da sie seit mindestens vier Jahren eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt haben. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu gehören zum Beispiel Umschulungen. Übernommen werden die Lehrgangskosten sowie zusätzlich anfallende Weiterbildungskosten, wie zum Beispiel Fahrkosten. Für Weiterbildungen, die ab dem 1. August 2016 begonnen haben, können die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Dem Unternehmen kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet werden.

Die dritte Möglichkeit zielt auf eine abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung ab. Zielgruppe sind hier ebenfalls Geringqualifizierte. Allerdings erfolgt die Qualifikation in Form von Modulen, die sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung orientieren. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Weiterbildungskosten. Das Unternehmen kann ebenfalls einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen Module und dem entstandenen Arbeitsausfall.