Kommunalpolitik und Beteiligung Wo Bürger in Magdeburg mitreden können
In den acht beratenden Ausschüssen des Magdeburger Stadtrates können jeweils drei sachkundige Einwohner mitwirken. Doch welche Rechte und Pflichten haben sie?

Magdeburg. - Die Wahl des Vorsitzenden muss wiederholt werden. Fest steht aber: In den beratenden Ausschüssen des Magdeburger Stadtrates arbeiten auch sachkundige Einwohner mit. Noch hat sich der neue Stadtrat nicht darauf verständigt, wer diese Ehrenämter ausfüllen soll. Nur das Verfahren wurde schon beschlossen. Die sachkundigen Einwohner für die acht beratenden Ausschüsse sollen nach dem 8-8-8-Prinzip gewählt werden. Das bedeutet, dass die drei größten Fraktionen jeweils acht sachkundige Einwohner benennen können. Alle anderen gehen leer aus.
Was sind sachkundige Einwohner? Laut Kommunalverfassungsgesetz sind sie kommunale Ausschussmitglieder mit beratender Funktion. Durch ihre fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen können sie den Stadträten wichtige Empfehlungen aussprechen.
Was sind beratende Ausschüsse? In den beratenden Ausschüssen in Magdeburg werden Beschlüsse, die im Stadtrat anstehen, diskutiert und vorbereitet. Die Ausschüsse selbst können keine Beschlüsse fassen, sondern nur Empfehlungen geben. In Magdeburg gibt es acht beratende Ausschüsse. Das sind: Ausschuss für Rechnungsprüfung; Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten; Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und regionale Entwicklung; Ausschuss für Umwelt und Energie; Kulturausschuss; Ausschuss für Bildung, Schule und Sport; Gesundheits- und Sozialausschuss; Ausschuss für Familie und Gleichstellung.
Welche Voraussetzungen müssen sachkundige Einwohner mitbringen? Formal gar keine. Allerdings sollten sie auf ihr Themenfeld bezogen die entsprechende Sachkunde mitbringen, etwa in Berufen der entsprechenden Branchen (Bildung, Gesundheit, Soziales, Wirtschaft) arbeiten oder gearbeitet haben.
Wie wird man sachkundiger Einwohner? Wichtig ist: Der Wohnsitz muss Magdeburg sein. Ein Mindestalter, um berufen werden zu können, gibt es nicht. Die Berufung erfolgt im Stadtrat auf Vorschlag einer Fraktion. Sie ist für die August-Sitzung geplant. Da sich der Rat bei seiner konstituierenden Sitzung vor wenigen Tagen per mehrheitlichem Beschluss auf das 8-8-8-Verfahren verständigt hat, können die drei größten Fraktionen sachkundige Einwohner vorschlagen. Das sind CDU/FDP, AfD sowie SPD/Tierschutzallianz/Volt. Die CDU/FDP-Fraktion hatte angekündigt, einen Sitz an die Tierschutzpartei abtreten zu wollen. Kritik zum Verfahren gab es von den Fraktionen, die keine sachkundigen Einwohner mehr stellen können. Sie hätten das Hare/Niemeyer-Verfahren favorisiert. So hätten auch die anderen Fraktionen wie Grüne/Future!, Die Linke und Gartenpartei die Chance gehabt, sachkundige Einwohner vorzuschlagen.
Welche Aufgaben haben sachkundige Einwohner? Sie besitzen laut Kommunalverfassungsgesetz Rederecht in ihrem beratenden Ausschuss, ihnen sind die entsprechenden vorbereitenden Unterlagen zugänglich zu machen. Sie können zudem bei der Beratung nicht-öffentlich zu behandelnder Tagesordnungspunkte mitwirken. Bevor sie ihr Ehrenamt antreten, werden sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch für sie gilt wie auch für die Stadträte die Verschwiegenheitspflicht.
Erhalten sachkundige Einwohner eine Aufwandsentschädigung? Ja, sie erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 16 Euro.
Welches Auskunftsrecht haben sachkundige Einwohner? Stadträte haben das Recht, von der Oberbürgermeisterin Auskunft zu verlangen. Sachkundigen Einwohnern steht das umfassende Fragerecht nicht zu. Fragen zu Angelegenheiten, die gerade im jeweiligen Ausschuss auf der Tagesordnung stehen, werden in der Regel direkt in der Sitzung beantwortet. Wenn sachkundige Einwohner darüber hinaus Fragen haben, können sie sich an den Ausschussvorsitzenden oder zuständigen geschäftsführenden Mitarbeiter der Verwaltung wenden.