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Urteil im Revisionsprozess Mitbewohner angezündet: 12 Jahre statt lebenslänglich

Der Angeklagte hatte seinen Mitbewohner im altmärkischen Klötze im Sommer 2024 angezündet. Der Bundesgerichtshof kassierte das erste Urteil.

Von Günther Tyllack 19.12.2025, 09:24
Der Angeklagte sprach mit seiner Verteidigerin zum Auftakt in der ersten Gerichtsverhandlung.
Der Angeklagte sprach mit seiner Verteidigerin zum Auftakt in der ersten Gerichtsverhandlung. Archivfoto: Günther Tyllack

Stendal/Klötze. - Im Prozess um einen versuchten Mord im Sommer 2024 in Klötze hat das Landgericht Stendal den Angeklagten gewissermaßen im zweiten Anlauf jetzt zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der heute 59-Jährige war im Februar 2025 zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch aufgehoben. Was geschehen war.