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Schülerbeförderung Abstandhalten kaum umzusetzen

Das Schuljahr 2019/20 erlebt seit Donnerstag einen schrittweisen Neustart. Ein Problem stellt dabei die Schülerbeförderung dar.

Von Harald Schulz 24.04.2020, 21:00

Börde l Die Schulträger und die Lehrerschaft haben nach eigenen Aussagen die dafür notwendigen Schutzvorkehrungen gegen Covid-19-Infektionen getroffen. Das gilt auch für den Schülertransport. Die Betreiber stehen jedoch vor einer großen Herausforderung. Für die Schülerbeförderung im Landkreis Börde gilt ab Montag, 4. Mai, wieder der reguläre Schulzeitfahrplan, schickt der Pressesprecher beim Landkreis Börde, Uwe Baumgart, als grundsätzliche Information voraus. Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen bundesweiten Aussetzung des Schulbetriebes hatte der Landkreis Börde den Fahrplan der Bördebus VGmbH mit dem 19. März auf den Ferienmodus umgestellt.

In diesem Zusammenhang hat die Bördebus-Verkehrsgesellschaft, ein Unternehmen des Landkreises Börde, auf ihrer Homepage unter www. boerde-bus.de Hinweise für das Verhalten von Schülern im Rahmen der Schülerbeförderung herausgegeben. Darin heißt es unter anderem, dass „insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten der empfohlene Mindestabstand in den Bussen nicht eingehalten werden kann“. Es wird deshalb auf das von der Landesregierung verordnete Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes hinge­wiesen.

Wird dem Hinweis auf weiterführende Informationen auf der Homepage gefolgt, gelangen Nutzer auf eine Hinweisseite, die allgemeine Verhaltensregeln gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus aufzeigt. Auch dort wird nochmals auf den Mund-Nasen-Schutz und allgemeine Hygienemaßnahmen hingewiesen.

Wie die Bördebus-Geschäftsführerin Dorita Erdmann gegenüber der Volksstimme erläuterte, wurde nach Maßgabe der aktuellen Eindämmungsverordnung alles für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unternommen, was umsetzbar ist. Unter die Regelungen des ÖPNV fällt auch der Schülertransport. Was eben nicht von der Gesellschaft zu beeinflussen ist, sind die jeweiligen Personen, die eine Buslinie nutzen wollen, was eben auch für den Schülertransport gilt. Hier sind die Abstände schwerlich einzuhalten. Die Schutzmechanismen, wie ein Mund- und Nasen-Schutz sowie ein Einhalten eines größtmöglichen Mindestabstands, müssen für den persönlichen Infektionsschutz ausreichen, war den Ausführungen der Geschäftsführerin zu entnehmen.

Eine gesetzlich geregelte Ausnahme gilt für die Busfahrer, informiert Geschäftsführerin Erdmann. Die Personen, die einen Bus im Fahrbetrieb lenken, dürfen aus sicherheitstechnischen Erfordernissen keine das Gesicht verdeckende Materialien nutzen, wie eben einen Mund- und Nasen-Schutz oder ein Tuch. Diese gesetzliche Vorschrift gilt im Übrigen für alle Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen.

Die Verhaltensmaßregeln gelten ebenso für die sogenannte freigestellte Schülerbeförderung, heißt es von Pressesprecher Baumgart. Das bedeutet, dass Eltern wie Kinder sicherzustellen haben, dass die Schüler eine Mund- und Nasen-Maske tragen.

Eine Anfrage bei der Sekundar- und Gemeinschaftsschule in Oebisfelde ergab, dass die Schüler der Abschlussklassen bereits entsprechend informiert worden sind. Für sie hat der Schulbesuch ja bereits Donnerstag wieder begonnen. Auch alle anderen Schüler, für die der Unterricht nun am Montag, 4. Mai, beginnen wird, erhalten dann derartige Unterweisungen.