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Diskussion Noch offene Fragen zu Verkauf einer Straße

Während der Bauausschuss den Straßenverkauf nicht weiter diskutierte, hat der Schermcker Ortschaftsrat doch noch einige Bauchschmerzen.

Von Yvonne Heyer 04.02.2016, 00:01

Schermcke l Eine Straße zu verkaufen, oder wie es im Amtsdeutsch heißt „Einziehungsverfahren nach Paragraph 8 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt“ ist ein längeres Verfahren. Soll eine Straße verkauft werden, müsse dies drei Monate vorher bekannt gemacht werden.

Nach dem Schermcker Ortschaftsrat hat sich nun auch der Bauausschuss des Oschersleber Stadtrates mit dem Thema befasst. In Schermcke soll die Straße „An der Sandbreite“ verkauft werden. Ein Anlieger möchte diese erwerben. Für den Straßenverkehr hätte die öffentliche Nutzung der Straße, die nicht ausgebaut und in einem schlechten Zustand ist, keinerlei Bedeutung. „Somit gibt es keine Bedenken gegen die Veräußerung“, heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage, die den Mitgliedern des Bauausschusses vorlag. Das wiederum sehen Mitglieder des Ortschaftsrates Schermcke differenzierter. „Wir hätten da schon noch einige Fragen, die im Vorfeld geklärt werden müssen und haben einige Bauchschmerzen mit der Angelegenheit. Wobei wir dem Käufer keineswegs Steine in den Weg legen wollen. Wir möchten einfach mehr Hintergrundwissen und rechtlich eine saubere Klärung“, erklärt Ortsbürgermeister Marcel Ott.

Dass mit der Veräußerung die Straßenbaulast für die Stadt entfalle, sei dem Ortschef zu kurz gedacht. „Was ist mit Rettungswegen? Oder der künftigen Belastung für andere Straßen?“, fragt er. Auch werde kritisch gesehen, dass der Weg über die Sandbreite gern als Weg in die freie Natur genutzt werde und dieser Weg dann Fußgängern verwehrt bliebe.

Der Ortschaftsrat hatte nach der Diskussion im eigenen Gremium vorgeschlagen, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung des Bauausschusses zu nehmen und einen für diesen Monat geplanten Vororttermin abzuwarten.

Dafür sah der Bauausschuss hingegen keine Veranlassung. Erst recht, da eine weitere öffentliche Nutzung der Straße gewährleistet wäre. Das Verfahren zum Verkauf der Straße werde zudem gerade erst eingeleitet, es sei noch genügend Zeit, offene Fragen zu klären.

Darüber hinaus sei eine Zustimmung der unteren Straßenaufsichtsbehörde erforderlich.