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Innenminister Gute Chancen für Gerätehaus

Das geplante Gerätehaus in Altenweddingen hat gute Chancen auf eine Förderung. Das sagt Innenminister Stahlknecht im Interview.

Von Sebastian Pötzsch 26.10.2017, 01:01

Volksstimme: Herr Stahlknecht, es gibt Kommunen, denen geht es richtig schlecht. Im Sülzetal geht es jetzt ans Eingemachte. So ist eine Liste mit jenen freiwilligen Leistungen erstellt worden, deren Fortführung infrage gestellt werden. Darunter wird auch der Verkauf einer Sporthalle diskutiert. Gibt es Möglichkeiten, eben jene Sportstätten mit einem hohen Anteil an Kinder-, Jugend- und Freizeitsport künftig zu erhalten?

Holger Stahlknecht: Es ist ja so, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde für das laufende Jahr von der Kommunalaufsicht beanstandet worden ist. Ein Minus von 4,2 Millionen Euro schlägt hier zu Buche. Es gehört zu den Aufgaben einer Gemeinde, dass die Pflichtaufgaben wahrzunehmen sind. Was die freiwilligen Leistungen anbetrifft: Die Gemeinderäte müssen entscheiden, auf welche Aufgaben sich konzentriert werden soll. Null freiwillige Leistungen sind wiederum verfassungswidrig. Ich als Minister kann keine guten Tipps geben, wie sich ein Rat zu entscheiden hat.

Wie steht es mit dem Fördermittelantrag des Feuerwehrgerätehauses Sülzetal-Süd in Altenweddingen, das ja auch als Standort für den Katastrophenschutz dienen soll?

Das sieht richtig gut aus, soviel kann ich heute schon sagen. Ein paar Gremien müssen noch drüber schauen. Wir sind uns aber sicher, dass das klappen wird. Wir fördern ja bevorzugt, wenn sich Feuerwehren zusammenlegen. Und das ist hier passiert.

Aus Gesprächen mit den Verwaltungschefs unserer Region wissen wir, dass sich einige von ihnen eine Förderung von Objektschutz- und Überwachungsanlagen für kommunale Einrichtungen wünschen. Gibt es denn da Ideen?

Nein, es wird auch in Zukunft keine Förderung geben können. Wir können als Polizei an gefährlich eingestuften Orten natürlich Videoüberwachung organisieren. Die Sicherung von Gemeindegebäuden ist immer Aufgabe des Eigentümers.

Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger hat sich erhöht. Auch Sülzetals Bürgermeister Jörg Methner wünscht sich, dass die RBB’s, also die Regionalbereichsbeamten der Polizei, weniger Tag-, dafür jedoch mehr Spätdienste versehen. Es ist immer wieder von einem Erlass die Rede, nachdem der Dienst nach Schwerpunktzeiten geregelt ist. Demnach soll der Großteil der Arbeitszeit von 6 bis 14 Uhr definiert sein. Weshalb ist es nicht möglich, die Schichten im Wochenwechsel zu absolvieren, also eine Woche von 6 bis 14 Uhr zu arbeiten und in der nächsten Woche von 14 bis 20 Uhr? Wäre das nicht viel näher am realen Bedarf?

Die RBB’s sind in ihrer Zeit völlig frei. Sollte ein Beamter das Gefühl haben, dass dies nicht so ist, kann er sich bei uns im Hause melden. Wenn für 19 Uhr ein Fackelumzug geplant ist, dann muss das abgesichert werden. Im Übrigen halte ich die Regionalbereichsbeamten als Ansprechpartner vor Ort als ein Erfolgsmodell.

In Langenweddingen gab es jüngst Probleme mit randalierenden Jugendlichen. Der diensthabende Verwaltungsmitarbeiter hat daraufhin die Polizei in Magdeburg angerufen. Dort jedoch sei ihm gesagt worden – so wurde es berichtet – dass die Polizei dafür nicht zuständig sei, sondern die Kommune. Muss nun tatsächlich ein Verwaltungsbeamter einer Gemeinde, der gerade Bereitschaftsdienst hat, ohne die nötige Ausrüstung und Ausbildung zu Brennpunkten mit teils gewaltbereiten Jugendlichen ausrücken?

Bei Vorfällen wie trinkende Jugendliche ist das Ordnungsamt zuständig – zumindest solange es nicht zu einer Straftat kommt. Wir wissen, dass die Ordnungsämter vielerorts mit zu wenig Personal ausgestattet sind. Ich kann nur immer wieder raten, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch mal gemeinsam mit den RBB’s auf Streife gehen. Dafür muss sich der Bürgermeister mit dem Revierleiter zusammensetzen und beraten, wie Sicherheit geleistet werden kann. Dies kann nur gemeinsam geschehen.