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Landesamt prüft Abriss des Bodewehres noch offen

Eine Entscheidung zum geplanten Abriss des Oschersleber Bodewehres steht noch aus. Das Landesverwaltungsamt prüft das Vorhaben.

Von Yvonne Heyer 20.10.2017, 01:01

Oschersleben l Als der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) im vergangenen Jahr verlauten ließ, das Bodewehr nun doch rückbauen zu wollen, sorgte dies in der Bevölkerung, nicht nur in Oschersleben, für heftige Diskussionen und auch Aktionen. Eine Bürgerinitiative „Rettet das Bodewehr“ ward gegründet. Diese sammelte innerhalb kürzester Zeit 2350 Unterschriften. In der letzten Stadtratssitzung des vergangenen Jahres wurden die Papiere der Stadtverwaltung übergeben. Diese leitete die Unterlagen an den LHW als Betreiber des Wehres weiter.

Schon einmal haben sich die Bürger erfolgreich gehen den Abriss des Bodewehres als wichtiges Wahrzeichen der Stadt gewehrt. Doch die Postkartenansicht ist längst in die Jahre gekommen, verfällt mehr und mehr. Zudem hat es keinerlei Funktionen mehr.

Der LHW begründete den Rückbau seiner Zeit damit, dass ein Investor, der am Wehr eine Turbine errichten wollte, abgesprungen sei und damit der Erhalt oder Wiederaufbau finanziell nicht zu rechtfertigen wäre. Laut den LHW-Plänen sollen das Walzenwehr, die Mittelinsel und das Schützenwehr rückgebaut werden. Angrenzende Ufermauern sollen teils abgetragen und mit begrünten Bermen, also Absätzen im Deich, vor Strömungsangriff gesichert werden. Das Walzenwehr solle als Erinnerung an das Bauwerk in Form eines Denkmals einschließlich Erinnerungstafel verbleiben. Soweit die Pläne des LHW, die eigentlich in einer Einwohnerversammlung schon vor Monaten vorgestellt werden sollten. Doch still ruht der See. Daher die Volksstimme-Nachfrage was aus dem Projekt geworden ist. Wurden die Pläne, dass Bodewehr abzureißen, ad acta gelegt?

„Nach meinem Kenntnisstand steht die endgültige Stellungnahme und Entscheidung seitens des Landesverwaltungsamtes aus der Sicht des Denkmalschutzes noch aus. Es ist somit offen, wann und wie weitere Planungen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch die schon länger zugesagte Bürgerinformation zu sehen, die erst erfolgen sollte, wenn man weiß, welcher Weg tatsächlich weiter beschritten werden soll“, so der Projektverantwortliche Roland Schlag vom LHW. Er verweist zudem auf die einzelnen Planungsphasen, die vorgeschrieben sind, wenn es sich um ein Bauwerk handelt, welches von der öffentlichen Hand betreut wird. Neun Leistungsphasen (LP) seien vorgeschrieben. „In der LP 1 bis 4 erfolgen Grundlagenermittlungen, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese LP sind aktuell in der Bearbeitung am Oschersleber Wehr noch nicht abgeschlossen. Bei strittigen Einschätzungen zum Umgang mit der Baumaßnahme haben die oberen Landesbehörden eine Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise zu treffen. Im Fall des Oschersleber Bodewehres sind wir momentan an diesem Punkt. Das heißt, die LP 4 als Genehmigungsplanung liegt noch nicht vor. Es ist also noch offen, wie es mit dem Wehr weiter geht und was zukünftig baulich am Wehr geschieht“, stellt Roland Schlag fest.

„Dem Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde liegt der Antrag auf Abbruch des Bodewehrs vor“, teilt Gabriele Städter von der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes auf Volksstimme-Nachfrage mit. Antragsteller sei der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW). Die Prüfung des Antrages erfolgt auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Bodewehr ist auf Grund seiner besonderen geschichtlichen, kulturell-künstlerischen und technisch-wirtschaftlichen Bedeutung als Baudenkmal in das Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. An seiner Erhaltung bestehe daher ein hohes öffentliches Interesse. „Die Beseitigung beziehungsweise Zerstörung eines Kulturdenkmals bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die obere Denkmalschutzbehörde entscheidet nach Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Derzeit werde geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die Wehranlage unter Wahrung ihrer Denkmaleigenschaft denkmalgerecht instand zu setzen. Insofern handele es sich um ein laufendes Verfahren.

Eine abschließende Prüfung und Entscheidung über den Antrag ist erst möglich, wenn der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Der LHW war davon ausgegangen, dass noch in diesem Monat im Landesverwaltungsamt eine Entscheidung zum Bodewehr Oschersleben falle.

„Mit einem Abschluss in diesem Monat kann auf Grund der erforderlichen Sachverhaltsermittlung nicht gerechnet werden“, teilt dagegen das Landesverwaltungsamt mit.

„Durch den Abriss des Bodewehres würde ein Dokument der Stadtgeschichte von besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer und technisch-wirtschaftlicher Bedeutung unwiederbringlich verloren gehen“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.