Bodewehr Oschersleber Naturschützer erwägen Klage
Angler sehen Vorgaben zum Abriss des Bodewehrs Oschersleben nicht umgesetzt. Das Landesamt für Hochwasserschutz sieht das anders. Um welche Punkte geht es?

Oschersleben. - Mitglieder der Interessengemeinschaft Bode-Lachs kritisieren das Landesamt für Hochwasserschutz. Sie kritisieren, dass Versprechen, die beim Abriss des Bodewehrs gemacht wurden, nicht gehalten worden sind.
Bei einer Fachtagung des Angelvereins von Oschersleben und Umgebung wurde die positive Entwicklung der Fischfauna in der Bode seit der dauerhaften Wehröffnung im Jahr 2007/2008 betont. Es zeige sich hier, dass Wehrabrisse und Stauniederlegungen wie in Oschersleben nicht nur den Hochwasserschutz verbessern, sondern den bisher lebensfeindlichen und hoch problematischen Stauraum in einen natürlichen Fließgewässerlebensraum mit seiner enormen Biodiversität zurückentwickeln. Das entspreche im Übrigen auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie.
Vorgaben nicht umgesetzt
Und dennoch kritisiert die Interessengemeinschaft Bode-Lachs das Vorgehen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) bei der Renaturierung des ehemaligen Wehrstandortes Oschersleben. „Wir werden diesen Skandal nicht akzeptieren. Der LHW selbst beantragte beispielsweise die Schaffung eines Ersatzhabitats für den Eisvogel. Die Umsetzung ist genauso wenig erfolgt wie der Einbau von Totholz in Form sogenannter Raubäumen im ehemaligen Staubereich als Renaturierungsmaßnahme oder die Herstellung einer naturnahen Gewässersohle am ehemaligen Wehrstandort“, so Heimo Reilein, Chef der IG Bode-Lachs. Raubäume bzw. Totholz habe eine bedeutende ökologische Funktionen und sind für einen intakten und gesunden Fluss unerlässlich. „Obwohl die Maßnahmen Bestandteil der Plangenehmigung sind, sehen wir bis heute davon den genannten Maßnahmen nichts“ so Heimo Reilein.
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Die IG Bode-Lachs richtete eine entsprechende Anfrage an das LHW hinsichtlich der Hochwasserneutralität der Raubäume, um einen möglichen Grund für das Weglassen zu erfahren. Erfahren habe die IG nichts. „In Wahrung unserer satzungsgemäßen Aufgaben als anerkannte Naturschutzvereinigung und als gemeinnütziger Verein sehen wir uns gezwungen, mit unseren begrenzten finanziellen Mitteln eine juristische Prüfung inklusive der Amtshaftung zu veranlassen, um den LHW zu zwingen, seine selbst beantragten Renaturierungsmaßnahmen auch tatsächlich umzusetzen“, erklärt Heimo Reilein.
Die Volksstimme hakte ebenso beim LHW nach. In der Antwort der Pressesprecherin Christina Bendigs heißt es, dass der Rückbau des Oschersleber Bodewehrs umweltschonend umgesetzt wurde. Zugleich sei damit der Gewässerabschnitt aufgewertet worden. Die Uferbereiche seien so gestaltet worden, dass eine Erosion der Ufer künftig ausgeschlossen ist beziehungsweise erschwert wird. In der Plangenehmigung wurde darauf hingewiesen, dass mit Hilfe ingenieurbiologischer Bauweisen naturnahe Strukturen an der Bode geschaffen werden, die die Lebensräume für Fischarten fördern.
Raubäume nicht geeignet
„Im Zuge der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die in der Planung vorgesehenen Raubäume in diesem Bereich der Bode nicht zielführend sind, da punktuelle Böschungsschäden die Folge wären. Raubäume verändern die Strömungsverhältnisse in einem Gewässer stark und entwickeln somit eine Eigendynamik, die für ein Gewässer und seine Lebensraumfunktion grundsätzlich von Vorteil sind. Im Anströmbereich der rückgebauten Wehranlage wurde jedoch auf die Raubäume verzichtet, um den Hochwasserabfluss so funktionsfähig wie möglich zu gestalten. Weiterhin hätte der Einbau von Raubäumen den linksseitig befindlichen Hochwasserschutzdeich und die rechtsseitig liegende Bebauung beeinträchtigt“, heißt es in der Pressemitteilung.
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In Abstimmung mit der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde seien adäquate Ersatzmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Lebensraumbedingungen festgelegt worden. Es seien Kiesbänke, die die Etablierung geeigneter Laichhabitate unterstützen, eingebaut worden.
Des Weiteren seien zur Böschungsstabilisierung austriebfähige Weidenstecklinge in die Böschungen gepflanzt, die gleichzeitig zur Entwicklung natürlicher Lebensräume beitragen. Im Abbruchbereich der Wehranlage seien sämtliche Betoneinbauten, die sich im Sohlbereich der Bode befunden haben, entfernt worden.
„Schon vor Ende der Baumaßnahme hatte sich im Bereich der abgebrochenen Wehranlage eine natürliche Gewässersohle entwickelt, was auch dem Ziel der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Rechnung trug. Um das vorgegebene Ziel zu erreichen, waren keine weiteren Eingriffe in die Gewässersohle der Bode erforderlich“, heißt es abschließend vom Landesamt.