Was Eltern jetzt wissen müssen Startklar für die Schule: So läuft die Anmeldung der Oschersleber ABC-Schützen 2027/2028
Eltern in Oschersleben müssen ihre Kinder für das Schuljahr 2027/2028 bis Mitte Februar 2026 anmelden. Welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Anmeldung funktioniert.

Oschersleben/sw - In den kommenden Wochen müssen Eltern in Oschersleben ihre Kinder für das Schuljahr 2027/2028 anmelden. Schulpflichtig werden dann alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden. Laut Stadtverwaltung können auf Antrag auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind, wenn sie körperlich, geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Auch die Rückstellung um ein Jahr ist auf Antrag möglich.
In Oschersleben stehen fünf städtische Grundschulen zur Verfügung. Im Stadtgebiet sind das die Goetheschule und die Grundschulen „Alexander Puschkin“ und „Adolf Diesterweg“. Hinzu kommen die Reitersteinschule Hornhausen und die Grundschule Hadmersleben. Schülerinnen und Schüler müssen nach gesetzlicher Vorgabe die Schule besuchen, in deren Einzugsgebiet sie wohnen. Ausnahmen müssen beim Landesschulamt beantragt werden.
Schulanmeldung in Oschersleben über Online-Formular möglich
Wie die Stadtverwaltung im Amtsblatt informiert, nimmt die Puschkin-Grundschule Anmeldungen bis zum 30. Januar 2026 entgegen. Für die Diesterweg Grundschule und die Grundschule Hadmersleben sind Anmeldungen bis zum 11. Februar möglich. Die Anmeldefrist für die Reitersteingrundschule Hornhausen endet am 16. Februar, für die Goetheschule am 17. Februar.
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Sollten Eltern diese Termine nicht einhalten können, kann die Anmeldung bis spätestens zum 1. März zu den regulären Sprechzeiten der Schulen nachgereicht werden. Die Anmeldung ist auch über ein Online-Formular möglich. Dieses muss ausgefüllt, von beiden Eltern unterschrieben und zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde an die Stadt zurückgeschickt werden. Bei geteiltem Sorgerecht ist zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils erforderlich.
Die freie katholische Grundschule St. Martin nimmt bis zum 31. Januar Anmeldungen entgegen. Die Anmeldung kann persönlich vor Ort oder schriftlich erfolgen.
Alle Kinder erst an städtischer Grundschule anmelden
Die Pflicht zur Anmeldung ergibt sich aus dem Schulgesetz und dem Runderlass des Bildungsministeriums. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Alle schulpflichtigen Kinder müssen zunächst an einer der städtischen Grundschulen angemeldet werden, bevor die Entscheidung für eine freie Schule möglich ist.