Verkehr Freiwillig Tempo 30

Freiwillig 30 - mit einem großen Banner werden vor allem die Fahrer der Rübenlaster aufgerufen.

Von Yvonne Heyer 26.11.2019, 01:00

Ampfurth l Es bleibt dabei: Eine „offizielle“ Anordnung, zwischen 22 und 6 Uhr auch in Ampfurth 30 Kilometer pro Stunde zu fahren, wird es nicht geben. Die Bürger haben sich unter Federführung des Ortschaftsrates und des Bauhofes der Stadt selbst geholfen und mithilfe von Sponsoren Banner an zwei unterschiedlichen Standorten im Ort aufstellen lassen. Die Banner erinnern die Lkw-Fahrer, in den Abend- und Nachtstunden freiwillig langsamer zu fahren.

Aber warum gibt es für Ampfurth nicht die offizielle Variante, wie es sie im nur wenige Kilometer entfernen Schermcke oder Klein Wanzleben gibt? Die sogenannte Sperrkommission des Landkreises hat sich am 18. November noch einmal mit der Problematik beschäftigt. Jürgen Till, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Börde, klärt über die Unterschiede auf: „Die gesetzlichen Voraussetzungen, um in Ampfurth zwischen 22 und 6 Uhr die 30 Kilometer pro Stunde anzuordnen, sind nicht gegeben.“

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass innerhalb von Ortschaften die Höchstgeschwindigkeit 50 Kilometer pro Stunde gilt. Solle dieses Grundrecht der Autofahrer eingeschränkt werden, müsse es dafür triftige Gründe wie beispielsweise Unfallschwerpunkte oder eine übermäßige Lärmbelästigung geben. Für Ampfurth treffe das nicht zu. Auch nicht zur Zeit der Rübenkampagne als besondere Situation.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung schreibe Grenzwerte für Lärm vor. Werden diese Grenzwerte laut Lärmschutzverordnung überschritten, können Maßnahmen zur Lärmreduzierung verordnet werden. „Ehe eine Behörde aber Einschränkungen vornehmen darf, müssen die Werte überprüft werden. Deshalb wurde beispielsweise eine Woche lang der Verkehr gezählt. Bei der Überprüfung des Lärmschutzes wird die Lage eines jeden Grundstücks berechnet und geschaut, ob die berechneten Grenzwerte eingehalten werden“, erklärt Jürgen Till.

Werden die Grenzwerte überschritten, würden die nächst möglichen Einschnitte festgelegt wie beispielsweise das Herausnehmen des Lkw-Verkehrs. Danach wird neu gerechnet. Werden jetzt die Grenzwerte eingehalten, war dieser erste auch der richtige Schritt.

„Für Remkersleben, Klein Wanzleben und Schermcke haben die Berechnungen ergeben, dass die Lkw nachts 30 Kilometer pro Stunde fahren müssen. In Ampfurth wurden die Lärmhöchstwerte nicht überschritten, deshalb gab es hier die offizielle Anordnung nicht. Wir als untere Straßenbehörde müssen diese Anordnung vorher dem Landesverwaltungsamt vorlegen. Der Behörde wurden zudem die 2018 durchgeführten Messungen vorgelegt. Das Landesverwaltungsamt hat unsere vorgeschlagenen Maßnahmen so bestätigt“, so der Leiter des Straßenverkehrsamtes.

Jürgen Till sagt aber auch: „2020 kann das alles ganz anders aussehen. Denn dann wird der Verkehr wieder vermehrt über Seehausen laufen, die Bauarbeiten dort werden abgeschlossen sein. Im nächsten Jahr gibt es neue Berechnungen, weil es andere Verkehrsmengen gibt.“