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Ortsbegehung Müll sorgt für Ärger

Auch in der Seehäuser Region wurde mehrfach registriert, dass illegal Müll entsorgt wird.

Von Ingo Gutsche 22.01.2016, 18:00

Seehausen/Aland l Ortsbegehungen in der Gemeinde Aland brachten auch negative Seiten ans Licht: In einigen Ortsteilen wurde verstärkt festgestellt, dass illegal Plastikbehälter, Bauschutt, Buschwerk oder Polstermöbel in Wäldern und an öffentlich unterhaltenen Anlagen entsorgt wurden.

Zu den beliebten „Entsorgungsstationen“ zählt auch die Gedenkstätte Stresow. „Trotz intensiver Ermittlungen ist es meist schwer, Schuldner dieser Verunreinigungen festzustellen“, teilt Björn Schünemann vom Bau- und Ordnungsamt mit. Deshalb hofft die Kommune, dass die Bürger einerseits selbst ordnungsgemäß handeln und andererseits Umweltsünder, die sie bei ihrer Tat erwischen, melden. Das Amt und Aland-Bürgermeister Hans Hildebrandt appelieren an die Vernunft der Einwohner, auf Sauberkeit und Ordung zu achten. „Diese liegt uns sehr am Herzen. Wir sind davon überzeugt, dass es dem überwiegenden Teil der Bürger genauso ergeht. Daher bitten wir Sie: Achten Sie in allen Ortsteilen darauf, dass illegale Müll-entsorgungen keine Chance haben“, richten sie sich an die Einwohner.

Zwischenzeitlich sind bereits einige Stellen durch eine vom Landkreis beauftragte Firma bereinigt worden. Müllbeseitigungen können dem Bau- und Ordnungsamt der Verbandsgemeinde sowie beim Umweltamt des Landkreises Stendal gemeldet werden. In solchen Angelegenheiten bestehe eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Austausch zwischen dem Amt und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden.

Auch die Straßenreinigung und die entsprechende Entsorgung des Unrats waren Thema der Begehung in den Dörfern der Aland-Gemeinde. Satzungsgemäß ist jeder Anlieger einer öffentlichen Straße der Gemeinde Aland verpflichtet, ausgebaute Straßen sowie deren Abschnitte und Teile, regelmäßig bis zur Fahrbahnmitte so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden oder beseitigt wird, teilen Hildebrandt und Schünemann mit. Dazu gehört auch die Entfernung von Wildkraut und Unkraut. Allerdings sind auch nicht ausgebaute Straßen sowie deren Abschnitte und Teile von Fremdkörpern, Wildkraut, Laub, Schlamm oder ähnlichem zu befreien. Bei besonderen Verunreinigungen durch den Transport beispielsweise von Futterstoffen ist der Anlieger ebenfalls dazu verpflichtet eine unverzügliche Reinigung der Straßenteile vorzunehmen.