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Schäden beseitigen Ersatzvornahme wäre das letzte Mittel

In zwei Jahren soll die Waldbrandfläche bei Seehausen aufgeforstet werden. Bis dahin ist noch einiges zu tun.

Von Ralf Franke 20.12.2018, 16:34

Seehausen l Der Harvester (Holzvollerntemaschine) ist von der Waldbrandfläche im Stadtforst Seehausen nach rund zwei Wochen Einsatz wieder abgezogen. Derzeit wird das Holz auf der Fläche zwischen der alten Bundesstraße und den Bahngleisen südlich der Hansestadt, wo im Oktober zeitweise 23 Hektar Kiefernbestand in Flammen standen, gerückt und sortiert in Poldern zum Abfahren abgelegt. Immer in zwei Abteilungen. Eine mit dem sauberen Holz, das später für Spannplatten- oder die Zellstoffherstellung geschreddert wird und die andere mit dem verrußtem Holz, dass nur noch für die thermische Verwendung in Frage kommt.

Der letzte Aufruf über die Volksstimme brachte immerhin einige Eigentümer dazu, sich noch beim Regie führenden Betreuungsforstamt „Nordöstliche Altmark“ zu melden und sich in die laufenden Maßnahmen mit einzuklinken. Trotzdem blieben etwa 40 Prozent der Fläche so liegen, wie sie die Flammen hinterlassen haben, so die Bilanz von Forstamtsleiterin Katja Döge, mit Blick auf die schwierigen Eigentumsverhältnisse vor Ort. Schwierig, weil die Größe der Parzellen von gut zwei Hektar bis zu wenigen 100 Quadratmetern schwankt und die oft nur wenige Meter breiten Zuschnitte, zumindest nach waldbaulichen Verhältnissen gemessen, keine normale Bewirtschaftung zulassen. Weshalb die jetzt ermittelten und berücksichtigten Eigentümer auch nicht nach absoluten Mengen, sondern anteilmäßig nach Quadratmetern am Gesamtereignis berücksichtigt werden. So wie es auch bei der Entschädigung funktioniert, vorausgesetzt die Eigentümer hatten selbst oder über die Forst-Betriebs-Gemeinschaft (FBG) Osterburg eine Waldbrandversicherung abgeschlossen. Letztere deckt den Schaden übrigens nur zu einem kleinen Teil ab. Wer seinen kompletten Verlust oder die späteren Aufforstungsausgaben beim Brandverursacher geltend machen will, wird wohl vor Gericht ziehen müssen.

Dass es eine Wiederaufforstung gibt, daran lässt Katja Döge keinen Zweifel aufkommen, weil das auch der Gesetzgeber vorschreibt. Allerdings versuchen die Verantwortlichen ein beschleunigtes Flurneuordnungsverfahren für die insgesamt betroffene circa 40 Hektar große Fläche anzuschieben, damit nach der sogenannten Schlagruhe vielleicht 2020 die ersten Stecklinge in den mageren Boden kommen.

Für das Verfahren braucht es noch einmal große Anstrengungen, die bisherigen Eigentümer an einen Tisch zu bekommen. Weil das aber auch schon für das Beräumen der Fläche nicht geschafft wurde, droht bei hartnäckigen Fällen eine ordnungsrechtliche Anordnung, die bis zu einer Ersatzvornahme reichen kann. Dann haben die betreffenden Flächeneigner, so sie festgestellt werden können, endgültig die Regie abgegeben, bleiben aber trotzdem auf den Kosten sitzen.