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Parkgebühren 15 Minuten parken für lau - auch in Salzwedel gibt es die Brötchentaste

Von Malte Schmidt 03.05.2021, 13:56
Mit der sogenannten Brötchentaste kann ein für 15 Minuten gültiger Parkschein an einigen Salzwedeler Automaten gezogen werden, der nichts kostet.
Mit der sogenannten Brötchentaste kann ein für 15 Minuten gültiger Parkschein an einigen Salzwedeler Automaten gezogen werden, der nichts kostet. Foto: Malte Schmidt

Salzwedel

Das Thema Knöllchen durch Falschparken erhitzt auch in der Einheitsgemeinde Salzwedel häufig die Gemüter. Denn wer nicht ausreichend zahlt, muss mit einer bösen Überraschung hinter dem Scheibenwischer rechnen.

Im Fokus sind dann sofort die Politessen. Viele Menschen haben wenig Verständnis für deren Beruf. Die Folge: Sie werden häufig von Autofahrern beschimpft und angepflaumt. Denn was sie tun, stößt oft auf Unverständnis. Dass Politessen jedoch lediglich ihrem Job nachgehen und dabei sogar häufig auch mal über den kleinen Zettel hinwegsehen, sofern ein Autofahrer noch zu seinem Auto flitzt, obwohl er keinen Parkschein hat oder dieser bereits abgelaufen ist, sehen viele Verkehrsteilnehmer nicht.

Eine Viertelstunde Karenz

Hinzu kommt, dass die Stadtverwaltung den Autofahrern in der Kernstadt sogar entgegenkommt, wenn ein kurzer Weg zu erledigen ist. So können sich Verkehrsteilnehmer unter anderem an den Parkautomaten an der Burgstraße, an der Breiten Straße als auch an der Neuperverstraße/Ecke Reimannstraße ein kostenloses Ticket ziehen. Dieses gilt für 15 Minuten.

„Das war mir bis vor kurzem nicht bewusst, und ich glaube, viele dort Parkende wissen das auch nicht“, erklärte kürzlich Volksstimme-Leserin Vera Neumann. Sie wurde freundlich von einer Politesse darauf hingewiesen, dass sie vor der ehemaligen Hauptpost am Parkscheinautomaten einfach auf den Grünen Knopf drücken muss, um den kostenlosen Schein zu erhalten. „Im Nachhinein herzlichen Dank für die Information“, schilderte Vera Neumann.

Die Stadtverwaltung weist in ihrer Parkgebührensatzung außerdem darauf hin, wie sich Verkehrsteilnehmer verhalten sollen, sofern ein Automat nicht funktionstüchtig sei. Dort heißt es: „Ist der Parkscheinautomat nicht funktionstüchtig, ist eine Parkscheibe nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verwenden.“