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Bürgermeisterwahl Kein Mandat für Nachzählung

Die SPD und Für Salzwedel wollen eine rechtliche Bewertung durch die Kommunalaufsicht zur Bürgermeister-Stichwahl.

Von Arno Zähringer 21.02.2016, 09:00

Salzwedel l Mit der „Prüfung der Vorgehensweise des Wahlleiters zur Bürgermeisterwahl 2015“ hat sich der Salzwedeler Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch zu befassen. SPD und Für Salzwedel wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass die „Handlungen des Wahlleiters zur Bürgermeisterwahl 2015 von der Kommunalaufsicht rechtlich bewertet werden“. Damit solle geklärt werden, inwieweit sich der Wahlleiter an die vorgeschriebenen Gesetze und Regelungen gehalten habe, schreiben Norbert Hundt und Kerstin Calivá in der Begründung.

Rückblende: Am 8. April 2015 berichtete die Volksstimme, dass Gemeindewahlleiter Matthias Holz eine Neuauszählung der Stimmzettel der Stichwahl vornehmen lassen will. Bis dahin hatte Holz keine Notwendigkeit gesehen, das Ergebnis der Stichwahl anzuzweifeln. „Es ist nichts Gravierendes passiert, worüber man sich Gedanken machen müsste“, hatte Holz Ende März gegenüber der Volksstimme berichtet. Doch dann die Kehrtwende.

Bereits am 7. April prüfte die Kommunalaufsicht den Sachverhalt und kam dabei zu einer anderen Rechtsaufsicht. „Nach hiesiger Rechtsauffassung könne ein Wahlleiter eine solche Nachzählung nicht veranlassen“, schreibt Hans Thiele, Dezernent und Leiter des Ordnungsamtes, an Matthias Holz. Vielmehr lege der Wahlleiter die bei ihm eingereichten Einsprüche mit seiner Stellungnahme dem Stadtrat zur Entscheidung vor. Sollte sich „ein Anspruch auf Nachprüfung des festgestellten Ergebnisses oder Berichtigungsanspruch ergeben, wäre eine solche Entscheidung durch den Stadtrat als zuständiges Organ zu treffen“, heißt es in dem Brief weiter, der der Volksstimme vorliegt. Bei der Prüfung von Wahleinsprüchen gelte das sogenannte Anfechtungsprinzip. Deshalb, so schreibt Thiele zum Schluss, „sind die vorgetragenen Einsprüche und nicht die gesamte Wahl zu überprüfen“.

Um „Kenntnisnahme und Beachtung“ bittet Thiele am 8. April. In dem Brief (auch dieser liegt der Redaktion vor) macht er deutlich, dass „eine Kompetenz zur Nachprüfung oder gar Nachzählung sieht das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Wahlleiter in diesem Verfahrensstand nicht vor.“ Allerdings könne der Wahlleiter eine Nachzählung empfehlen. Diese müsste übrigens öffentlich erfolgen, sodass „sich jeder Bürger von dem korrekten Verlauf der Nachzählung überzeugen könnte“, machte der Dezernent deutlich.

Zuvor seien jedoch Ort und Zeit der Nachzählung öffentlich bekannt zu machen, „um die Bürger hierüber entsprechend in Kenntnis zu setzen“. Dies hat Matthias Holz allerdings versäumt.

„Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Abweichen von dem formalstrengen Wahlprüfungsverfahren (Veranlassung einer Nachzählung durch den Stadtwahlleiter) nicht zulässig ist.“ Abweichungen könnten zu Klagerisiken führen, „was einem rechtssicheren Abschluss des Verfahrens abträglich ist“, schließt Thiele seinen Brief.

Wer oder welche Beweggründe Holz zu einer Neuauszählung getrieben hatten, das bleibt bislang das Geheimnis des Wahlleiters. Wegen Krankheit war er gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.