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Beratung Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch

Wird bei einer Schwangerschaft ein Abbruch in Erwägung gezogen, ist ein Gang zur Beratungsstelle unabdinglich- so auch in Klötze.

Von Antje Mewes 07.11.2018, 00:01

Klötze l Ein zu lang geratenes Referat zu Beginn einer Ausschusssitzung kann bei Kommunalpolitikern schon einmal Ungeduld hervorrufen, erst recht, wenn eine lange Tagesordnung abzuarbeiten ist. Nicht so am Montagabend in der Sitzung des Kreis-Sozialausschusses. Dort erzählte die Leiterin der Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstelle des DRK Klötze-Gardelegen, Angela Leuschner, ausführlich über die Arbeit der Beraterinnen. Und sie stieß dabei auf sehr aufmerksame Zuhörer. Es ging um Schwangerschaftsabbrüche, die sogenannte vertrauliche oder anonyme Geburt und um Eltern, die ein behindertes Kind erwarten. Themen, die den Ausschussmitgliedern zu Herzen gingen. Denn aufgrund der Schilderungen konnten sie sich in die Lage der Frauen und Familien hineinversetzen, die von Situationen betroffen sind, die sich zu einer schweren persönlichen und seelischen Notlage entwickeln können.

Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche sei es ein „erzwungenes Gespräch“, denn Frauen kommen nicht freiwillig, erklärte Leuschner. Die Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung ist ein Abbruch möglich. Es sei denn, es handelt sich um medizinische Gründe, die gegen die Schwangerschaft sprechen, oder gar kriminologische, wie nach Vergewaltigungen.

„Wir beraten ergebnisoffen und versuchen, die Frau dort abzuholen, wo sie gerade steht“, berichtete Leuschner. Ziel sei, zu ermutigen, die Schwangerschaft auszutragen. Es werde aber keinerlei Druck dahingehend ausgeübt, die Frauen sollen selbstbestimmt entscheiden. Die Gespräche basierten darauf, das Für und Wider abzuwägen, den jeweiligen Lebens- und Erfahrungshintergrund zu klären. Es würden Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere und Mütter aufgezeigt.

Manchmal werde sie nach dem Gespräch gefragt, wie sie entscheiden würde. „Diesen Ball muss ich zurückspielen. Wir beraten, aber wir raten zu nichts“, betonte Angela Leuschner.

Es bleibe nur, gemeinsam zu analysieren, „wie schlimm ist die Situation, dass dieses Kind nicht zur Welt kommen kann“. Letztendlich müssten die Betroffenen mit der Entscheidung leben, ob für oder gegen das Kind. „Und das ein Leben lang“, macht Leuschner das Dilemma deutlich, in dem sich ihre Klientinnen befinden.

Der überwiegende Teil der Frauen komme ohne den Partner zur Beratung. Und es sind nicht die Teenager, die am häufigsten über Abbrüche nachdenken. „Noch vor einigen Jahren waren die meisten Frauen zwischen 20 und 30 Jahre alt, inzwischen sogar zwischen 30 und 40“, erklärte sie. Die Gründe seien so vielfältig wie das Leben: Angst vor Überforderung, sozialem Absturz und finanziellen Schwierigkeiten, eine bereits mehrfache Mutterschaft, Druck aus der Familie und vieles mehr könne die Schwangeren zweifeln lassen. Egal wie es ausgeht, sie können nach dem Abbruch oder bis zur Geburt in die Beratungsstelle kommen. Und viele nutzten das auch.

Besonders aufwühlend und schwierig sei die Beratung von Eltern, deren Baby nicht gesund zur Welt kommen wird. Dabei gebe es die Möglichkeit, des Spätabbruchs. Gespräche außerhalb des medizinischen Befundes seien dabei besonders wichtig. Denn es gebe viel zu beachten. So beispielsweise das Bestattungs- oder das Beurkundungsrecht.

In diesen Fällen „zerbröckele“ ein Lebensplan. Oft erlebe sie, dass vor allem die Mütter sich für das behinderte Kind entscheiden. „Manchmal halten die Partnerschaften das nicht aus“, erzählte sie.

Ein „weites Feld“ seien auch die vertraulichen Geburten. Diese sichern werdenden Müttern, die ihr Kind nicht behalten wollen, medizinische Betreuung zu. Dass sie jetzt möglich sind, sei ein wichtiger Schritt und weitaus besser als die „Babyklappe“.

Dabei bekommen die Frauen in der Beratungsstelle ein Pseu-donym als Namen und erklären sich mit einer Adoption ihres Babys einverstanden, dem sie allerdings vorher noch einen Namen geben. Nur die Beraterinnen wissen, um wen es sich handelt und regeln das auch mit der Geburtsklinik. Die Ärzte erhalten ihre Kosten vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erstattet. 15 Jahre können die Frauen anonym bleiben. Ab einem Alter von 16 Jahren haben die Kinder das Recht, ihre Herkunft zu erfahren. Wollen die Frauen das nicht, müssen sie rechtzeitig widersprechen.

Was sie sich von der Politik wünscht, konnte Leuschner den Ausschuss-Mitgliedern ohne Umschweife beantworten: Dass die Beratungsstellen auch in dünnbesiedelten Regionen erhalten bleiben und nicht auf Mittel- und Oberzentren konzentriert werden.