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Geständnis Bewährung für Fabian M.

Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung ist der Angeklagte Salzwedeler Fabian M. zu einem Jahr Bewährung verurteilt worden.

Von Antje Mewes 19.01.2017, 10:23

Salzwedel l Erstaunlich schnell ist am Donnerstagvormittag der Prozess vor dem Salzwedeler Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Fabian M. aus der Hansestadt zu Ende gegangen. Ihm war vorgeworfen worden, bei einer Demonstration der AfD am 27. Januar 2016 in Magdeburg drei Menschen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Zudem trug er einen Schlagstock bei sich und verstieß damit gegen das Waffengesetz. Weiterhin war er angeklagt, dass er im Mai 2016 einen Bekannten aus Salzwedel mehrfach geohrfeigt hatte. Der Geschlagene saß zu dem Zeitpunkt in seinem Auto.

Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ein Jahr lang darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen, anderenfalls erhält er eine Jugendstrafe. Zudem muss er 1000 Euro an das Jugendförderzentrum Gardelegen zahlen, die Kosten des Verfahrens tragen und sich einem Täter-Opfer-Ausgleich stellen. Das Urteil ist zudem mit Auflagen zum Aufenthalt verbunden.

Die Verhandlung fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Es gab verstärkte Einlasskontrollen. Zudem hatten sich Polizisten mit zwei Autos vor dem Amtsgerichtsgebäude postiert. Der Angeklagte wird von der Polizei der rechten Szene zugerechnet. Es wurde befürchtet, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte. Deshalb hat die Polizei vorbeugend Präsenz gezeigt.

Zu Beginn der Verhandlung ließ der Angeklagte von seinem Anwalt erklären, dass er alle Taten einräumt. Wegen des Geständnisses mussten weniger Zeugen gehört werden als ursprünglich geplant. Im weiteren Verlauf schwieg der Angegklagte und bestätigte nur die Angaben des Verteidigers.

Zunächst ging es um die sogenannte einfache Körperverletzung. Der 21-Jährige, der vom Angeklagten angegriffen wurde, sagte aus. Demnach habe M. an jenem Abend im Mai die Autotür aufgerissen, ihm ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen und dies auf die Frage, was denn los sei, mindestens zwei Mal wiederholt. Er gab an, keine Blessuren davongetragen zu haben. Die Polizei hatte aber bei der Aufnahme des Geschehens Rötungen im Gesicht des 21-Jährigen festgestellt. Angezeigt hatte er M. nicht. Sie hätten vorher schon gelegentlich Kontakt gehabt.

Mit im Wagen saßen auch Vater, Schwester und Freundin des Salzwedelers. Der Vater wurde ebenfalls als Zeuge gehört und beschrieb den Hergang drastischer. Sein Sohn habe nach den Schlägen Rötungen an der Nase und Probleme mit einem Auge gehabt. Er habe die Folgen wahrscheinlich heruntergespielt, weil er Angst vor M. habe. Deshalb sei auch keine Anzeige erfolgt. Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob sein Sohn damals Angst hatte oder immer noch, antwortete der Vater "jetzt auch noch". Der Grund für die Attacke ist nicht geklärt worden.

Unstrittig war, das M. während der AfD-Demo einen Tontechniker des MDR und einen Sicherheitsmann, der das Drehteam begleitete, mit Pfefferspray angriff und verletzte. Später hat er auch noch den Kamera-Mann des ZDF mit dem Reizgas attackiert. Nur weil der eine Brille trug, blieben schwere Folgen aus, wurde während der Verhandlung deutlich. Warum M. bei der AfD-Demo auf die Mitarbeiter der Sender losging, die von der Veranstaltung berichten wollten, kam im Prozess nicht zur Sprache.

Das Gericht unter Vorsitz von Jugendrichterin Simone Schreiber ging mit dem Strafmaß über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur die Bewährung, eine Zahlung von 100 Euro an den 21-Jährigen Salzwedeler, den M. geohrfeigt hatte, und die Übernahme der Kosten des Verfahrens gefordert hatte.

Die Richterin hielt M. das Geständnis zugute und dass er seit der Tat im Mai 2016 nicht wieder straffällig geworden ist. Der 19-Jährige ist nicht vorbestraft, hat aber einen Eintrag ins Jugendstrafregister. Ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen ihn 2011 ist damals eingestellt worden.