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Brandstiftung Tatverdächtiger zündelt in Salzwedel weiter

Der mutmaßliche Brandstifter, der in Salzwedel mehrere Autos angezündet haben soll, scheint erneut zugeschlagen zu haben.

20.08.2020, 16:05

Salzwedel (gb) l Den kannten sie schon: Nachdem die Salzwedeler Polizei in der Nacht zum Montag nach Brandanschlägen auf fünf Autos in unmittelbarer Nähe eines brennenden Pkw einen 28-Jährigen festgenommen hatte, klickten bei demselben jungen Mann auch in der Nacht zu gestern wieder die Handschellen. Und zwar ebenfalls wieder in der Nähe eines brennenden Autos.

Während ihrer Streife hatten die Beamten in den späten Abendstunden zwei lodernde Fahrzeuge entdeckt. Das erste, das schnell gelöscht werden konnte, fanden sie gegen 23.30 Uhr auf dem Ausstellungsgelände eines Autohauses. Ein weiteres Fahrzeug bemerkten sie dann wenig später im Bereich Wasserturm/Schillerstraße. Dieses stand bereits in Flammen, sodass die Feuerwehr alarmiert werden musste.

Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen trafen die Beamten dann schließlich den bekannten Tatverdächtigen im Bereich der Neuperverstraße an. Der flüchtete zunächst Richtung Burgstraße, konnte dann aber im Burggarten aufgegriffen werden.

„Nach verdichtenden Hinweisen, die auf eine Tatbeteiligung schließen lassen, wurde er erneut vorläufig festgenommen“, heißt es Polizeibericht. Die Ermittlungen würden derzeit noch andauern.

Ob der potenzielle Auto-Brandstifter dieses Mal in Haft bleiben wird, ist offen. Der Sachverhalt müsse geprüft werden, machte Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, gestern auf Nachfrage klar. Mit einer Aussage zum Fall sei erst heute zu rechnen.

Michael Steenbuck, Pressesprecher im Landgericht Stendal, erklärte gegenüber der Volksstimme, welche Fakten vorliegen müssten, um einen Tatverdächtigen in Haft zu behalten. So müsse eine Haft zunächst einmal verhältnismäßig sein. Ein Diebstahl von geringwertigen Sachen zähle zum Beispiel nicht dazu. Weiterhin müsse dringender Tatverdacht vorliegen, wichtige Fakten müssten also für die Tat sprechen, Haftgründe seien auch eine Fluchtgefahr, wenn davon ausgegangen werden müsse, dass sich der Betroffene wegen einer möglicherweise hohen Strafe dem Gericht entziehe.

Ein weiter Grund sei Verdunklungsgefahr, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründe, dass durch bestimmte Handlungen auf Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert würde. Ein Grund für den Haftrichter, sich für einen weiteren Gewahrsam des Betroffenen zu entscheiden, ist laut Michael Steenbuck zudem die Wiederholungsgefahr.

Und diese könnte im Fall des 28-jährigen Salzwedelers ja offensichtlich gegeben sein.