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Datenschutz Ärger beim Bestellen des Rufbusses

Eine Kundin hat sich im Altmarkkreis Salzwedel geärgert, weil sie beim Bestellen des Rufbusses ihre Adresse angeben sollte.

Von Antje Mewes 06.11.2019, 11:53

Salzwedel l Anke Kühn kann es nicht fassen. Sie wollte sich Dienstagvormittag einen Rufbus bestellen. Dass sie nach ihrem Namen gefragt wurde, ließ sie sich noch gefallen. Als auch Vorname und Adresse eingefordert wurden, ging ihr das zu weit. Einen Vornamen nannte sie, aber nicht ihre Anschrift. „Wozu soll ich meine persönlichen Daten angeben, nur um einen Rufbus zu bestellen?“, fragte sie gestern im Gespräch mit der Volksstimme. Und zuvor auch die Dame am Servicetelefon. Das sei erforderlich für den Kundenstamm, erhielt sie als Antwort. Als sie die Angaben verweigerte, wurde ihre Bestellung nicht angenommen.

 „Das ist ja wohl unglaublich, wo leben wir denn hier, das hat mit Datenschutz nicht viel zu tun“, schimpft sie. Und vergleicht: „Wenn ich in einen Bus oder eine S-Bahn einsteige, muss ich ja auch weder Namen und Adresse nennen oder vielleicht noch den Personalausweis zeigen“, sagt sie verärgert. Ihr sei nichts weiter geblieben, als ein Taxi zu rufen. Die Angabe ihrer persönlichen Daten sei ihr dabei erspart geblieben.

Die Mitarbeiterin hat richtig gehandelt, verteidigt PVGS-Chef Ronald Lehnecke das Vorgehen. So stehe es in den Beförderungsbestimmungen für den Rufbusverkehr, als „flexible Bedienform.“ Er begründet, warum Adresse und sogar Telefonnummer abgefragt werden: „Es kommt immer häufiger vor, dass sich Kunden einen Rufbus bestellen, dann aber nicht an der Haltestelle stehen.“ Da die PVGS auch andere Unternehmen mit dem Rufbusverkehr beauftrage, müsse sie denen dann die Kosten erstatten und habe natürlich auch selbst den Aufwand, wenn ihre eigenen Fahrzeuge betroffen sind. „Das ist sehr ärgerlich“, sagt Lehnecke. Der Fahrgast, der das verursacht hat, werde angeschrieben und wenn er ein zweites Mal so handele, müsse er die Kosten tragen. „Wir müssen uns da absichern.“

Ein weiterer Aspekt sei, dass die Kunden informiert werden, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, den Rufbus zu schicken oder die Anschlusslinie ausfällt. Dann könnten am Telefon Alternativen erörtertet werden.

Wenn jemand im Versandhandel etwas bestelle, müsse er ja auch seine persönlichen Daten angeben. Die PVGS bewege sich dabei auf sicherer gesetzlicher Grundlage, betont er (siehe Infokasten). Wenn bald die Rufbus-App an den Start gehe, müssen sich Nutzer ebenfalls personalisieren. Bei Menschen mit sprachlicher Behinderung, werde, sofern vorhanden, zusätzlich die E-Mail-Adresse aufgenommen, um in Kontakt zu bleiben.