1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Hohe Strafen für "Pulvershop"-Betreiber

Drogenhandel Hohe Strafen für "Pulvershop"-Betreiber

Am Landgericht Stendal sind mehrere Urteile gegen eine Drogenbande gefallen.

05.12.2019, 14:35

Salzwedel/Stendal l Professioneller geht es kaum. Am Abend erfolgt die Bestellung und am nächsten Morgen geht die Lieferung per Post raus. Die Rede ist nicht von einem Online-Shop wie Amazon, sondern einem aus Salzwedel heraus betriebenen illegalen „Kleinen Pulvershop“ im Darknet. Die sechs Männer und eine Frau waren wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Drogenhandels verurteilt.

Die Betreiber und Helfer des Pulvershops standen seit Oktober diesen Jahres vor Gericht. Am Mittwoch ist nun das Urteil gegen die Drogensdealer gefallen. Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für die sieben Angeklagten gefordert. Mit dieser Forderung ging das Gericht aus weitestgehend mit. So wurde der Hauptangeklagte Andreas D. zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Da der 32-jährige bereits zwei jahre in Untersuchungshaft saß, müsste er nur noch sechs Jahre absitzen. D. soll der "Geschäftsführer" des "Kleinen Pulvershops" gewesen sein.

Shawn H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 30-Jährige legte kurz nach dem Urteil als einziger der sieben Angeklagten bereits Revision ein. Zwei 23 und 21 Jahre alten Helfer erhielten eine Haftstrafe von jeweils zweieinhalb Jahren. Sie müssen sich ebenso wie Shawn H. in eine Entziehungsanstalt begeben. Für einen 21 Jahre alten Mann und eine 21-jährige Frau wurden Bewährungsstrafen zwischen 10 Monaten und einem Jahr verhängt. Der Mann muss sich ebenfalls in eine Entziehungsmaßnahme begeben. Ein weiterer 21-Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bis zu 60 Postsendungen am Tag hatten vor allem die Helfer in ihren Wohnungen für den Versand vorbereitet. So sei ein Gesamterlös von bis zu 740.000 Euro eingefahren worden. Aufgeflogen war der "Kleine Pulvershop" zufällig. Bei einer der Angeklagten hatte die Polizei zufällig Drogen gefunden und dann intensivere Ermittlungen vorgenommen. Die Angeklagten haben bis zum 11. Dezember 2019 Zeit um Revision gegen die Urteile einzulegen. Solange sind diese nicht rechtskräftig.