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Angriff in Salzwedel Ehepaar auf Balkon fast von Steinwurf getroffen

Ein Mann aus Arendsee musste sich deshalb wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht Salzwedel verantworten

Von Beate Achilles 31.01.2025, 06:00
Ein Mann aus Arendsee steht im Visier der Justiz.
Ein Mann aus Arendsee steht im Visier der Justiz. Symbolfoto: picture alliance / dpa

Salzwedel/be. - Einen unruhigen Abend hatte ein Ehepaar aus Arendsee am 20. September 2023. Ein lautes Poltern zeigte an, dass jemand Steine gegen die Balustrade ihres Balkons warf. Schlimmer noch: Als das Paar den Balkon betrat, um zu schauen, was da los war, flogen die Steine weiter und verfehlten einen der Ehepartner nur knapp, wie die Staatsanwältin diese Woche bei der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Salzwedel vortrug.

Anklage lautet auf versuchte gefährliche Körperverletzung

Der mutmaßliche Täter, ein 53-Jähriger aus Arendsee, musste sich dort wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. „Ich war das nicht“, stritt dieser den Vorwurf ab. Er sei an dem besagten Abend lediglich zu Fuß auf der Straße unterwegs gewesen, um einen Freund zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit hätte ihn ein Streifenwagen der Polizei angehalten, der wohl zu jener Zeit nach dem Steinewerfer suchte. Mehr Verbindung hätte der Angeklagte zu dieser Tat nicht. Auch das betroffene Ehepaar sei ihm nicht bekannt. Insofern hätte er überhaupt keinen Anlass, es anzugreifen.

Steine flogen auch auf Campingplatz in Arendsee

Inwieweit man den Aussagen des Beschuldigten trauen kann, erschien spätestens nach der Schilderung einer weiteren Tat zweifelhaft, die sich kurz darauf, am 5. November 2023, ereignet haben soll. Laut Anklage soll der Mann an diesem Tag den örtlichen Campingplatz aufgesucht und dort mehrere Autoscheiben sowie die Fensterscheibe eines Bungalows mit Steinen eingeworfen haben. Eine dieser Taten – die Beschädigung einer Autoscheibe – räumte der Angeklagte ein. Begründung: Er hätte den Bundesnachrichtendienst bei Ermittlungen wegen Kinderhandels auf dem Campingplatz unterstützt. In dem Auto habe ein Kind gesessen, welches er befreien wollte.

Psychiatrisches Gutachten angefordert

Amtsrichter Klaus Hüttermann fragte nach dieser Einlassung, ob der Beschuldigte aktuell oder am Tattag getrunken habe. Dies verneinte dieser. Ein psychiatrischer Gutachter soll nun klären, ob der mutmaßliche Delinquent an einer psychischen Erkrankung leiden könnte und deshalb möglicherweise vermindert schuldfähig ist. Die Verhandlung wurde deshalb vertagt.