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Gartenabfälle Gartenfeuer sind wieder erlaubt

Im Altmarkkreis Salzwedel dürfen Gartenabfälle wieder verbrannt werden. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.

08.10.2018, 13:00

Salzwedel l Seit Montag, 1. Oktober, ist wieder das Entfachen von Gartenfeuern erlaubt. Nach der gültigen Verordnung zur Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen (kurz: Verbrennungsverordnung) des Altmarkkreises Salzwedel, dürfen diese bis einschließlich Donnerstag, 15. November, angezündet werden.

Die Verordnung enthält einige klare Regelungen. Unter anderem sind Mindestabstände, wie zum Beispiel zehn Meter zu Gebäude- und Grundstückgrenzen, Leitungen und anderen brennbaren Gegenständen oder Sachen, einzuhalten. Besondere Einschränkungen aufgrund der trockenen Sommermonate hat der Altmarkkreis nicht erlassen. In der Verordnung ist aber ohnehin festgeschrieben, dass die Feuer einen Mindestabstand von 30 Metern zum Wald haben müssen.

Grundsätzlich gilt außerdem, dass auf Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch bei Gartenarbeiten angefallen sind. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 Meter mal 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst auch nicht über ein Meter Höhe haben.

Die Feuer dürfen zudem nur von Montag bis Samstag zwischen 11 und 17 Uhr entzündet werden, um Belästigungen für Nachbarn zu vermindern. Die Flammen sollten nicht länger als zwei Stunden lodern.