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Prozess Radler bei Unfall in Salzwedel getötet

Das Verfahren gegen einen 26-Jährigen, der in Salzwedel mit seinem Transporter einen Radler überrollt hatte, wurde eingestellt.

Von Antje Mewes 09.09.2020, 12:08

Salzwedel l Nach kurzer Verhandlung endete am Dienstag der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der am 21. Dezember 2018 auf einer Ausfahrt vor dem Lüchower Tor mit einem Transporter einen Mann überrollt hatte. Der 50-Jährige starb später im Krankenhaus. Er erlitt massiven Sauerstoffmangel, weil er längere Zeit unter dem Fahrzeug eingeklemmt war und es dabei zu Druckstauungen kam, wie Richter Klaus Hüttermann beim Fortsetzungstermin informierte.

In der ersten Verhandlung hatte sich herausgestellt, dass das Gutachten zum Unfallhergang überarbeitet werden musste. Aufgrund von Zeugenaussagen hatte sich eine andere Sachlage ergeben. Demnach wird nun davon ausgegangen, dass der Transporter aus der Ausfahrt des dortigen Autohauses in Richtung Straße rollte. Der Radfahrer kam von links auf dem Gehweg und somit auf der rechten Seite des Autos. „Er muss schneller gefahren sein als ursprünglich angenommen“, erklärte der Richter. Als er den Transporter gesehen habe, bremste er scharf, sei dann gerutscht, vor die Front des Wagens geschleudert und überfahren worden. An der Stelle sei das Pflaster des Gehwegs kleinteilig und glatt, zudem hatte es geregnet, erinnerte Hüttermann an die Situation am Unfalltag. Der Radler sei nicht gegen das Auto geprallt, das hätten Spuren ergeben und auch die Verletzungen. Das Rad hatten Ersthelfer auf der rechten Seite Transporters gefunden.

Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass das Fahrrad frontal von dem Auto erfasst wurde. Das habe der Sachverständige auf Grundlage der Zeugenaussagen und einer neuerlichen Auswertung der Spuren ausschließen können.

Sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin sprachen sich für eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 aus. Der gilt, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist. Ein Freispruch sei nicht möglich, da das Fahrzeug des 26-Jährigen den Radfahrer überrollt hatte, erklärte Hüttermann.

Der Nebenklage-Anwalt forderte eine Einstellung nach Paragraf 153a, der die Erfüllung von Auflagen seitens des Beschuldigten beinhaltet. Konkret sollte er die Anwaltskosten der Mutter des Getöteten tragen, die als Nebenklägerin auftrat. Davon sah der Amtsrichter ab und begründete dies, mit „einem erheblichen Maß des Mitverschuldens des Verletzten“ an dem Unfall.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor ins Feld geführt, wie sehr sein Mandant psychisch unter dem Geschehen leide. Der junge Mann beteuerte unter Tränen, dass es im sehr leid tue, und er den Unfall so gern ungeschehen machen würde, aber er habe den Radfahrer nicht gesehen. Das wollte die Mutter des Getöteten nicht gelten lassen und schüttelte weinend den Kopf.