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Rettungskräfte Gaffen und Filmen sind strafbar

Gaffer werden für Rettungskräfte zum Problem, wenn sie Einsätze behindern. Im Altmarkkreis passiert das allerdings selten.

Von Antje Mewes 01.03.2021, 18:26

Salzwedel l Wer kennt das nicht: Plötzlich staut sich auf der Autobahn der Verkehr, es geht nur schleppend voran. Was ist passiert? Ein Unfall. Allerdings in der Gegenrichtung. Dass es plötzlich nicht mehr vorwärts geht liegt daran, dass einige Fahrer extrem langsam an der Unfallstelle vorbeifahren, um zu sehen, was passiert ist oder das Smartphone zu zücken und schnell ein paar Fotos oder gar ein Video zu erhaschen.

Mit Autobahnen ist der Altmarkkreis nicht so reich gesegnet – sprich es gibt keine einzige vierspurige Straße. Deshalb sei das Problem für die Einsatzkräfte in der Region auch nicht so groß, sagt Salzwedels Wehrleiter Mario Müller mit einem Schmunzeln. Die Wehrleute erlebten bei ihren Einsätzen nur sehr selten, dass sie von Schaulustigen behindert werden.

Bei größeren Bränden würden die betroffenen Straßen oder Bereiche meist weiträumig abgeriegelt. Dass dann einige Leute an den Absperrbändern stehen, um die Löscharbeiten zu beobachten, liege in der Natur des Menschen. „Es wird geguckt, aber nicht so, dass sie uns über die Schulter schauen oder uns behindern“, erzählt er.

Um beispielsweise Unfallopfer vor neugierigen Blicken abzuschirmen, hat der Kreis-Feuerwehrverband Salzwedel Banner angeschafft, die um die Unfallstelle gezogen werden können. Ihre Aufschrift macht eindeutig klar, was gar nicht geht: fotografieren oder filmen.

Wichtig sei auch auf den Straßen des Altmarkkreises: „Eine Rettungsgasse bilden“, sagt der Wehrleiter. Auf schmalen Fahrbahnen bedeutet das, so weit wie möglich rechts zu fahren, damit die Einsatzfahrzeuge ungehindert und mit dem erforderlichen Tempo passieren können.

Meistens erhielten die Feuerwehrleute viel Zuspruch für ihren ehrenamtliche Einsatz. Bei länger dauernden Sperrungen, etwa um eine Ölspur zu entfernen, bekommen sie gelegentlich auch mal Unmut zu spüren. Morgens im Berufsverkehr, wenn es die meisten eilig haben, werde der eine oder andere schon mal sauer. „Dann gibt es einen Spruch, aber das kommt nicht so oft vor“, lobt der Wehrleiter die Geduld der Altmärker.

Ein ähnliches Bild zeichnet Steffen Heidler, Leiter des Rettungsdienstes beim DRK-Kreisverband. Das Problem mit Gaffern gebe es in erster Linie bei Unfällen auf Autobahnen. Das Einsatzgeschehen des DRK-Rettungsdienstes sei von internistischen Notfällen bestimmt. Bei Unfällen werde Hand in Hand mit den Aktiven der Feuerwehren gearbeitet, die Decken oder ähnliches hoch halten, damit die Patienten nicht zu sehen sind.

Gelegentlich komme es vor, dass Neugierige dichter rankommen. „Aber, dass sie uns bei der Arbeit wirklich behindern oder Fotos machen habe ich noch nicht erlebt“, sagt er. Seine Kollegen hätten sich ebenfalls nicht über solch ein Verhalten beschwert.

Oft seien es Kinder, die sich die Rettungswagen anschauen wollen, wenn die Fahrzeuge in Wohngebieten anrollen. Auf dichter belebten Plätze, wie vor Einkaufsmärkten oder bei Volksfesten, müssten sich die Sanitäter schon mal den Weg bahnen. Aber im Großen und Ganzen werde Rücksicht auf die Einsatzkräfte genommen.

Das gelte auch für das Durchkommen mit den Fahrzeugen. Während anderenorts schon Rettungswagen zugeparkt wurden oder Leute die Fahrer angepöpelt haben, weil sie ihrerseits nicht mehr ungehindert fahren konnten oder warten mussten, sei das im Altmarkkreis noch nicht der Fall gewesen. Wenn es zu Beschimpfungen komme, sei fast immer Alkohol im Spiel. Dann müsse schon mal die Polizei bemüht werden, um den Betroffenen vor sich selbst zu schützen.

Dass Polizeibeamte Schaulustige von Unfallstellen abwehren mussten, oder die Arbeit von Feuerwehrleuten oder Rettungsdienstlern gesichert haben, sei in jüngerer Zeit nicht erforderlich gewesen, erklärt Norman Wagner vom Polizeirevier Salzwedel. Sollte es zu solchen Situationen kommen, würde die Polizei im Zuge der Amtshilfe tätig werden. Aber auch die Beamten bestätigen: „Gaffen und Behindern stellt im Zuständigkeitsbereich des Reviers kein Problem dar.“

Allerdings verweisen die Polizisten darauf, dass dies empfindliche Strafen nach sich ziehen würde, die 2017, 2018 und 2020 noch einmal verschärft wurden. Insbesondere was „Bildaufnahmen“ anbelangt.

Der Appell der Polizei lautet daher: „Menschen, die sich in einer hilflosen Lage befinden, sollte geholfen werden. Stattdessen die Arbeit der Einsatzkräfte mit Gaffen und Filmen zu behindern, ist nicht nur verwerflich, sondern kann unter Umständen sogar den Tatbestand einer Straftat erfüllen“, betont Norman Wagner.