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Kunsthaus-Förderung Salzwedel wartet Prüfung ab

Vor einer Schadensersatzklage gegen Salzwedels ehemalige Oberbürgermeisterin wartet die Stadt die Erfolgsaussichten ab.

Von Alexander Walter 10.11.2016, 00:01

Salzwedel l Der Stadtrat hat mit Blick auf eine mögliche Schadensersatzanklage gegen Salzwedels ehemalige Oberbürgermeisterin Sabine Danicke wegen der Umstände der Kunsthausförderung das weitere Vorgehen festgelegt.

Gemäß einem Antrag der CDU soll sich die Verwaltung mit der Kommunalaufsicht des Altmarkkreises in Verbindung setzen, sobald eine rechtliche Prüfung zu dem Schluss gekommen ist, dass der Stadt durch die Förderung des Kunsthauses Schaden entstand. Die Fraktion SPD/Für Salzwedel zog einen eigenen Antrag, in dem eine Schadensersatzklage ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen gefordert wurde, zurück. Die CDU habe die Vorgaben für das weitere Prozedere klarer dargelegt, sagte Vorsitzender Norbert Hundt.

Bürgermeisterin Sabine Blümel erklärte, für den Fall, dass die Prüfung zu dem Ergebnis komme, dass Aussicht auf Schadensersatz besteht, habe sie gar keine andere Wahl, als Schadensersatz anzustreben. „Ansonsten würde ich mich der Veruntreuung schuldig machen“, sagte sie. Am Ende stimmte der Stadtrat mehrheitlich für den Antrag der CDU.

Nach aktuellem Kenntnisstand gab die Verwaltungsspitze um Sabine Danicke zwischen 2012 und 2014 450 000 Euro zur Sanierung des Kunsthauses frei – gegen den Willen des Stadtrates.