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Gesetzesänderung Salzwedel: Warum Pferde, Schweine und andere Tiere jetzt vor Gerichtsvollziehern sicher sind

In die Situation einer Zwangsvollstreckung möchte niemand geraten. Was darf ein Gerichtsvollzieher aktuell infolge einer Gesetzesänderung nicht mehr pfänden?

Von Bernd Engelmann 21.01.2022, 05:00
Gerichtsvollziehern liegt seit dem 1. Januar dieses Jahres infolge einer Gesetzesänderung  eine erweiterte Liste unpfändbarer Gegenstände vor. Infolge dieser erhalten Schuldner unter anderem mehr Rechte für den Besitz von Tieren.
Gerichtsvollziehern liegt seit dem 1. Januar dieses Jahres infolge einer Gesetzesänderung eine erweiterte Liste unpfändbarer Gegenstände vor. Infolge dieser erhalten Schuldner unter anderem mehr Rechte für den Besitz von Tieren. Symbolfoto: dpa

Salzwedel - Viel gekauft, aber wenig gezahlt. Diese Rechnung geht nicht auf. Wenn Verbindlichkeiten nicht beglichen werden, haben Gläubiger die Möglichkeit, ihr Geld mittels Zwangsvollstreckung einzutreiben. Dann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Doch was darf der überhaupt mit einem Pfandsiegel sichern oder gleich mitnehmen?