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Trockenheit Altmarkkreis verbietet Wasser-Entnahme

Das Abpumpen oder Abfüllen von Wasser, um den eigene Rasen zu gießen, ist im Altmarkkeis Salzwedel bis zum 30. September verboten.

18.08.2020, 13:17

Salzwedel (me) l Der Altmarkkreis verbietet ab sofort die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern, wie Seen, Teichen, Flüssen und Gräben. Zusätzlich ist es zudem in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt, Grundwasser aus privaten Brunnen zum Bewässern öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätzen zu entnehmen. Das gelte auch, wenn zuvor eine anderslautende Erlaubnis erteilt wurde, informiert Pressesprecherin Birgit Eurich. Der Kreis wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht wird und am Freitag in Kraft tritt. Das Verbot soll vorerst bis zum einschließlich 30. September oder bis auf Widerruf gelten.

Hintergrund ist die anhaltenden Trockenheit. Seit 2018 seien die Wasserstände in den Gräben, Bächen und Seen im Altmarkkreis Salzwedel weiterhin sehr niedrig. „Die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände konnten sich auch bis zum Frühjahr 2020 nicht erholen“, teilt Birgit Eurich mit. Eine Änderung der Situation sei aktuell nicht absehbar. Der Kreis ruft daher schon jetzt zu einem sparsamen und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser auf. Der Schutz dieses lebensnotwendigen und knappen Gutes sei Aufgabe der beim Kreis angesiedelten Wasserbehörde.

Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes sei jede Person verpflichtet, sorgfältig und sparsam mit der Verwendung des Wassers umzugehen. Es sei erwiesen, dass zu dieser Jahreszeit bei der Beregnung in der Zeit von 12 bis 18 Uhr ein Großteil des Wassers verdunstet. „Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass das Grundwasser übermäßig belastet wird, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen hat“, erklärt die Kreissprecherin.

Wenn die Wasserführung bereits gering sei, so wie derzeit an praktisch allen Gewässern im Altmarkkreis, führten auch kleine Entnahmen zu einer wesentlichen und damit unzulässigen Verminderung des Wasserhaushaltes. Ein Umstand der gesetzlich geregelt und damit unerlaubt ist. Genaueres dazu ist am Donnerstag im Amtsblatt nachzulesen und auf der Homepage des Altmarkkreises.