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Vogelgrippe Geflügel darf an die frische Luft - teilweise

Im Altmarkkreis gilt die Stallpflicht für Geflügel in mehreren Ortsteilen in Arendsee, Gardelegen und Klötze weiterhin.

Von Uta Elste 23.03.2017, 00:01

Salzwedel l Zahlreiche Geflügelhalter im Altmarkkreis samt ihrer Tiere können aufatmen: Mit dem Frühlingsanfang ist die Stallpflicht für sie wieder aufgehoben. Am Montag hatte das sachsen-anhaltische Landwirtschaftsministerium angeordnet, dass die jeweiligen Landkreise über Aufhebung und Fortsetzung der Stallpflicht entscheiden können.

Im Altmarkkreis Salzwedel legte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nach einer Analyse entsprechende Risikogebiete fest, bei denen es sich um die Wildvogelrastgebiete am Arendsee und im Drömling handelt. Weiterhin gelten die Verfügungen für die Bereiche um Rockenthin und Badel, in denen am 21. Februar beziehungsweise am 27. Februar mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Mäusebussarde gefunden wurden.

Bei den Risikogebieten, in denen die Stallpflicht weiterhin gilt, handele es sich um die Rastgebiete von Wildvögeln, erläutert Ramon Rulff vom Kreis-Veterinäramt, die wiederum von der Europäischen Union definiert worden seien. Der Drömling und die Orte um den Arendsee seien dehalb betroffen, weil die Vögel offene Wasserflächen als Nachtquartiere nutzen, um sich vor Beutegreifern in Sicherheit zu bringen. Um die Risikoareale herum gebe es dann eine Pufferzone vom zehn Kilometern.

Im November vergangenen Jahres war in einem ersten Schritt bereits die Stallpflicht für die Gebiete der kompletten Gemeinden Arendsee, Gardelegen und Klötze angeordnet worden, erinnerte Ramon Rulff.

Später war die Stallpflicht auf den gesamten Altmarkkreis ausgeweitet worden. „Wir gehen jetzt wieder einen Schritt zurück, aber nicht mehr für die gesamte Gemeindefläche, sondern nur noch für die Pufferzonen“, erklärte Ramon Rulff weiter.

Der Altmarkkreis habe in Sachen Vogelgrippe dahingehend Glück gehabt, dass die Krankheit nur bei zwei Wildvögeln auftrat, die zudem im Wald und nicht im bebauten Gelände aufgefunden wurden. „Den großen Knall haben wir hier nicht erlebt“, resümiert der Veterinär. Das hätte das Schlachten ganzer Tierbestände, Reinigung und Desinfektion der betroffenen Ställe bedeutet – so, wie es derzeit noch im Bereich Oldenburg/Cloppenburg praktiziert werden müsse. In ganz Sachsen-Anhalt habe es 105 bestätigte Ausbrüche der Vogelgrippe beim Hausgeflügel und 1200 bestätigte Funde bei Wildgeflügel gegeben.

Für die vier von der Stallpflicht betroffenen Legehennenbetriebe in Salzwedel, Gardelegen und Kalbe bedeute die Aufhebung der Stallpfllicht, dass die Eier nunmehr wieder normal deklariert werden können.

Wenn ein Huhn auch im Stall die Möglichkeit habe, sich zu bewegen, zu scharren und zu kratzen, lasse die Legeleistung eigentlich auch nicht nach. Allerdings ruft Ramon Rulff weiter zur Vorsicht auf. „Experten gehen davon aus, dass sich der Geflügelpesterreger in der Umwelt festgesetzt hat. Daher müssen die Sicherheitsmaßnahmen weiter eingehalten werden.“

Rulff rät, vor dem Betreten der Ställe die Schuhe zu wechseln, die für den Stall vorgesehenen Schuhe sauber zu halten und auch keinen Betriebsfremden in die Ställe zu lassen.

„Der betroffene Bussard bei Badel war einer der letzten Fälle in Sachsen-Anhalt“, sagt Ramon Rulff. Wenn es keine weiteren Fälle in Sachsen-Anhalt gebe, sei damit zu rechnen, dass das letzte Beobachtungsgebiet gegen Ende des Monats wieder aufgehoben wird. Die Tiere in den Orten, in denen die Stallpflicht weiter gilt, können dann etwa im April wieder herausgelassen werden.