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Hunde Flächen ohne Leinenzwang

Für Hunde sollen im Stadtgebiet von Schönebeck künftig sieben Flächen als sogenannte Hundefreilaufflächen ausgewiesen werden.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 14.11.2015, 00:01

Schönebeck l Endlich, das werden nun Hundefreunde und jene, die eher auf Abstand gehen, wenn ihnen ein solcher Vierbeiner begegnet, sagen. Denn Schönebeck kommt der Zukunft einen großen Schritt näher, in der im gesamten Stadtgebiet sogenannte Hundefreilaufflächen ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung hat nun eine Beschlussvorlage erarbeitet, die Mittwoch, 18. November, erstmals von den Mitgliedern des Fachausschusses Soziales besprochen wird. Am 10. Dezember sollen schließlich alle Stadträte darüber abstimmen, ob auf den vorgeschlagenen Flächen künftig kein Leinenzwang für Hunde besteht. In der nebenstehenden Grafik sind die Flächen erkennbar, die von der Verwaltung wie folgt benannt werden: Schwarzer Weg, Johannes-R.-Becher-Straße, Straße der Jugend - An der Welsleber Straße, Elbepark, Söker Straße-Salzer Straße, Staßfurter Straße und Boeltzigstraße. Außerhalb dieser Hundefreilaufflächen gilt Paragraf 7 der Gefahrenabwehrverordnung: „Hunde sind innerhalb der bebauten Ortslage ... zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen stets an einer Leine zu führen, um jederzeit den geführten Hund daran zu hindern, Menschen, Tiere oder Sachen anzuspringen oder zu beißen.“

Hintergrund ist, dass Flächen im Stadtgebiet, auf denen Bello und Co. ohne Leine herumtollen dürfen, bis dato nicht existieren, da die geltende Gefahrenabwehrverordnung der Stadt einen Leinenzwang für das gesamte Stadtgebiet ausweist. Das monierten die Sozialdemokraten Anfang 2014 und stellten einen Antrag im Stadtrat zur Einrichtung eines Freilaufplatzes für Hunde.

Ein Ergebnis stand bis dato aus. Denn in den Diskussionen im Stadtrat stellte sich schnell heraus, dass das Wo und Wie nicht einfach zu klären sei. In Folge dessen wurde eine Arbeitsgruppe aus Verwaltungsmitarbeitern, sachkundigen Bürgern und Stadträten gebildet.

Nun liegt ein Ergebnis unter dem Titel „Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Schönebeck“ vor. Aus der Stadtverwaltung wollte die Volksstimme Näheres zu dem Thema erfahren. Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz antwortet nur kurz: „Die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Hundeauslaufflächen werden in die Grünflächensatzung und Gefahrenabwehrverordnung eingearbeitet. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat ist für die Dezembersitzung vorgesehen. Dem wollen wir nicht vorgreifen.“

Glücklicherweise wird das Thema aber als öffentlich eingestuft, so dass die Vorlagen bereits vorab öffentlich einsehbar sind. Verursachen die Hundefreilaufflächen Kosten? Dazu gibt die entsprechende Beschlussvorlage zwar keine Auskunft. Doch ein Blick in die Anlage der neuen Gefahrenabwehrsatzung der Stadt gibt Auskunft. Darin steht, dass die Folgekosten in der Unterhaltung gering gehalten werden, weil es „sich größtenteils um öffentliche Grünflächen“ handelt.

Die einmalige Herrichtung (dazu zählen die Aufstellung der Abfallbehälter und Beschilderung) beläuft sich der Verwaltungsberechnung nach auf zirka 11 600 Euro. Des Weiteren werden jährliche Folgekosten in Höhe von zirka 22 500 Euro genannt. „Die Leerung der Abfallbehälter und das Mähen der Flächen werden vom Städtischen Bauhof übernommen“, heißt es dazu in der Anlage.

Nach welchen Gesichtspunkten die Flächen überhaupt ausgewählt worden sind, das bleibt vorerst offen. Ebenso lässt sich nur vermuten, dass die Hundefreilaufflächen nicht eingezäunt werden. So lautete zumindest der Plan der Verwaltung Anfang des Jahres. So schrieb die Volksstimme am 30. Januar, dass lediglich Schilder auf die Hundefreilaufflächen hinweisen sollen. Die jetzt vorliegende Beschlussvorlage gibt dazu keine weitere Auskunft. Enthalten ist wiederum der neue Paragraf: „Die Ordnungswidrigkeit kann ... mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“