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Altstadt Hausbesitzer sollen zahlen

Auf einige Haus- und Grundstücksbesitzer in der Schönebecker Altstadt kommen demnächst Zahlungen zu. Das sieht das Baurecht vor.

Von Ulrich Meinhard 17.08.2017, 18:23

Schönebeck l Eine ausführliche Weiterbildung im deutschen Baurecht haben jetzt Schönebecker Stadträte erhalten. Sofern sie es nicht schon vorher wussten, sind sie jetzt fit in puncto „Ablösung von Ausgleichsbeträgen“ (Paragraf 154 fortfahrend Baugesetzbuch). Was hier schon so abstrakt-bürokratisch anklingt – ist es auch tatsächlich. Die Sache ist aber deshalb von Bedeutung, weil ein solches Verfahren der eigenen Stadt, also in dem Fall Schönebeck, zugute kommt.

Für die Erklärung der Sachlage war Ralph Ackermann vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation nach Schönebeck gekommen. Seine Erläuterungen waren umfangreich, aber der Komplexität der Materie angemessen.

Es geht konkret um das Sanierungsgebiet Altstadt, der Plan ist 2005 beschlossen worden, mit entsprechender Satzung. Über das Programm Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt flossen seither rund sieben Millionen Euro in den abgegrenzten, 118 Hektar großen Bereich. „Ein relativ großes Gebiet“, wie Schönebecks Baudezernent Guido Schmidt im Bauausschuss gegenüber Stadträten anmerkte. Ein Viertel der Fördermittel sind für private, drei Viertel für öffentliche Maßnahmen verwendet worden. Der Bedarf insgesamt ist auf 49 Millionen Euro geschätzt worden. Die Differenz zeigt deutlich, dass nicht alle Blütenträume reifen konnten. „So viel wie für Salzelmen ist für die Schönebecker Altstadt nicht mehr geflossen“, verwies Schmidt auf das bereits kurz nach der Wende eingerichtete Sanierungsgebiet in Bad Salzelmen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Maßnahme Sanierungsgebiet Altstadt aber noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist ein Verfahren zur vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen möglich. Ausgleichsbeträge müssen Haus- und Grundstückseigentümer entrichten, deren Eigentum sich im Sanierungsgebiet befindet und das - in der Regel ist es so - durch die baulichen Maßnahmen eine Wertsteigerung erfährt. Ackermann sprach hier vom „Bodenrichtwert unter Einfluss der Sanierungsmaßnahmen“ und einem „sanierungsunbeeinflussten Bodenwert".

Daraus ergibt sich eine „sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung“, Stichtag dafür war der 14. Juni dieses Jahres. Kurz gefasst: Je mehr Maßnahmen in einer Straße erfolgen, um so höher steigt der Wert der Häuser und Grundstücke. Deutlich wird das in Schönebeck vor allem am sanierten Marktplatz. Andere Bereiche in der Altstadt sind hingegen gar nicht von Werterhöhung durch die Sanierung berührt. Diese Zonierung wäre selbst in einer Grafik nur schwer darstellbar. Deshalb werden für Haus- und Grundstückseigentümer persönliche Gespräche angeboten und zwar durch Mitarbeiter der Baubecon, die als Firma Partnerin der Stadt Schönebeck im Sanierungsgebiet Altstadt ist. Auf diese Möglichkeit machte Andrea Stolle von der Baubecon GmbH aufmerksam.

Die von den Bürgern gezahlten Ausgleichsbeiträge müssen von der Stadt Schönebeck noch einmal aufgestockt werden (ein Drittel der Summe) und können dann wiederum in das Sanierungsgebiet fließen, etwa für die Gehweggestaltung im Breiteweg und in der Maxim-Gorki-Straße.

Würde die Stadt auf das Verfahren zur vorzeitigen Ablösung verzichten und die Maßnahme irgendwann förmlich beenden, müssten zwei Drittel der Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen an Bund und Land abgeführt werden. Laut Andrea Stolle gehen demnächst Infoschreiben an alle betroffenen Eigentümer in der Altstadt. „Jeder kann sich von uns den Betrag errechnen lassen“, sagte die Baubecon-Mitarbeiterin. Bei Personen, die bereits Straßenausbaubeiträge bezahlt haben, werde diese Summe verrechnet. Die Baubecon bietet übrigens jeweils dienstags Sprechstunden an und zwar im Sparkassengebäude in der Geschwister-Scholl-Straße.

Gerechnet wird mit bis zu 800.000 Euro an Einnahmen durch die Ausgleichsbeträge. Nach Volksstimme-Recherchen kann ein solcher Betrag für einen Hausbesitzer bei bis zu maximal 500 Euro liegen, beziehungsweise auch deutlich darunter.

Das sei noch angemerkt: Über die Höhe der Bodenrichtwerte entscheidet ein Gutachterausschuss, dem vor allem ehrenamtliche Gutachter angehören, zudem ein Vertreter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.