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Corona Hygienekonzepte bereiten Kopfzerbrechen

Vereine scheuen Veranstaltungen wegen Hygienekonzepten. Zudem hätten Gemeinde und Ordnungsamt unzureichend bei der Erstellung unterstützt.

Von Kaya Krahn 17.08.2020, 23:01

Eggersdorf l Die Gardinen sind zugezogen, die Sonne steht bereits tief, nach und nach trudeln die Vereinsvorsitzenden und Ortschaftsratsmitglieder im Bürgerhaus Eggersdorf ein.

Es wird das erste mal seit dem Ausbruch des Coronavirus getagt. Auf der Tagesordnung steht die Frage, ob noch Veranstaltungen in diesem Jahr geplant sind, und es sollen Vorschläge für eine Veranstaltung im November und zum Adventsfest gesammelt werden.

Schnell gingen die Gespräche aber in eine unerwartete Richtung: die Hygienekonzepte für Veranstaltungen. Genauer gesagt wurde eine große Unsicherheit formuliert. Wie erstelle ich eins? Worauf muss ich achten? Wo muss ich es abgeben? Wer braucht überhaupt eins? Neben der Unsicherheit wurde aber auch etwas anderes Gewahr: Die Vereine fühlen sich allein gelassen – von der Gemeinde und vom Ordnungsamt. „Man hätte wenigstens ein Musterkonzept bereitstellen können“, beschwert sich Stefan David vom TSV Blau-Weiß 49 Eggersdorf. „Es wäre eben schön gewesen, man hätte Unterstützung bekommen. Etwa eine kurze Einführung zu der Frage ‚Wie erstelle ich ein Konzept?‘ Stattdessen gab es eine dürftige Zuarbeit vom Ordnungsamt und jeder war für sich alleine“, fügt er frustriert hinzu.

Bei der Bearbeitung der eingereichten Konzepte lenkt er aber ein: Die Rückmeldung zu einem Konzept würde schnell kommen, und es würde zügig mitgeteilt, was in einem Konzept noch fehle und hinzugefügt werden müsse.

Auch Ronald Lindemann vom Heimatverein Eggersdorf äußert Zweifel daran, wie er ein Konzept aufstellen könnte. Denn eigentlich war am September eine Ausstellungseröffnung geplant. Der Raum ist jedoch klein, die Toilettensituation nicht optimal – er müsste sich in einem entsprechenden Konzept einiges einfallen lassen. „Gibt es da nicht ein Muster oder so etwas, nach dem ich mich richten kann?“, fragt er in die Runde. Die Unsicherheit, wie mit der Situation umgegangen werden soll, schwebt im Raum.

Rosemarie Ziem versucht währenddessen, die Spannungen etwas abzubauen. „Ich habe bisher für drei Veranstaltungen eine solche Konzeption geschrieben. Es ist nicht so viel wie es scheint, es müssen eben Listen zum Eintragen bereit liegen, Handdesinfektion und der Abstand muss gewährleistet sein. Das ist machbar“, so die Ortsbürgermeisterin. Ihre Erfahrungen mit dem Ordnungsamt seien, im Gegensatz zu denen des Sportvereins, sehr gut: „Wir haben bisher immer sehr gut zusammengearbeitet“, schildert sie ihre Erfahrungen. Bernd Nimmich (SPD) weist die Vorwürfe, die Vereine alleine zu lassen, strikt zurück.

„Selbstverständlich unterstützen wir unsere Vereine, wenn sie Probleme haben, die siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 30. Juni 2020, umzusetzen. Ansprechpartner sind hier der Amtsleiter für Ordnung und Soziales, Herr Pluntke, der Bürgermeister und natürlich in den Ortsteilen auch die Ortsbürgermeister“, so der Gemeindebürgermeister.

Er sieht aber auch die Vereine selbst in der Pflicht, sich über die Änderungen und die geltenden Maßnahmen zu informieren. „Als Verein bin ich natürlich auch in der Pflicht neue Informationen der ständig aktualisierten Internetseite der Gemeinde Bördeland zu entnehmen. Wir haben Verlinkungen zur Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Landkreises hergestellt, um speziell den Sportvereinen die Möglichkeit zu geben, sportartspezifisch, die nicht immer leicht umsetzbaren Vorschriften umzusetzen.“

Bernd Nimmich weist auch konkret auf Hilfestellungen hin, die die Gemeinde etwa den Sportvereinen zur Verfügung stellte: „Mit dem Schreiben vom 7. Juli 2020, zum Beispiel an die Vorsitzenden der Sportvereine, erfolgte die Freigabe der Sportstätten zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes mit oder ohne Zuschauer. Es erfolgte gleichzeitig die Verpflichtung an die Sportvereine, vor der Wiederaufnahme des Spiel- und Wettkampfbetriebes ein Hygienekonzept zu erarbeiten. Jede Veranstaltung hat individuelle eigene Bedingungen, die unterschiedliche Maßnahmen im Hygienekonzept verlangen. Vereine, die mit der Aufstellung Probleme hatten, haben sich vertrauensvoll an uns gewandt und ihnen wurde selbstverständlich geholfen“, erklärt er die Vorgehensweise.

Bei vielen der Vereine in der Gemeinde hätte das funktioniert. „Positive Beispiele sind zum Beispiel die Aufstiegsfeier der Fußballer von Grün-Weiß Kleinmühlingen/Zens auf dem Sportplatz in Kleinmühlingen, die Fußballspiele im Rahmen des Sparkassencups in Welsleben, Veranstaltungen der Volkssolidarität in Eggersdorf und anderen Ortsteilen“, schildert er seine Erfahrungen.

Doch da sich die Unsicherheit nicht leugnen lässt, erläutert der Bürgermeister die relevanten Punkte, die eingehalten und in dem Hygienekonzept schriftlich festgehalten werden müssen: Ein Konzept beinhalte die für die entsprechende Veranstaltung einzuhaltende Bestimmungen der siebten Verordnung, etwa Einhaltung der Abstandsregeln, regelmäßiges Händewaschen, Bereitstellung und Benutzung von Desinfektionsmittel, schriftliches Dokumentation der Anwesenheit, Benennung verantwortlicher Personen zur Einhaltung des Konzeptes.

„Diese Schwerpunkte sind schriftlich festzuhalten und durch die Vereine umzusetzen“, erläutert Nimmich. „Wenn, trotz der umfangreichen Informationen und Dokumentationen, Unterstützung verlangt wird, kann man sich jederzeit an die schon benannten Personen vertrauensvoll wenden“, fügt er hinzu.