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Einbruch Besuche im alten Schafstall

Drei Männer sollen in eine Lagerhalle in Calbe eingebrochen sein. Jetzt mussten sie sich vor dem Schönebecker Gericht verantworten.

Von Bernd Kaufholz 22.08.2017, 18:34

Schönebeck l Drei Männer im Alter von 51, 36 und 34 Jahren müssen sich seit Montag vor dem Amtsgericht Schönebeck wegen zum Teil gemeinschaftlich begangenen Diebstahls in besonders schwerem Fall verantworten. Dem ältesten Angeklagten wird zudem Hehlerei in zwei Fällen vorgeworfen.

Das Fazit des ersten Prozesstages, gezogen vom Strafrichter, sei diesmal ganz an den Anfang des Berichts gestellt. Zeigt das Zwischenresümee von Eike Bruns doch schon in etwa eine mögliche Richtung auf, in die das Urteil gehen könnte. „Sie sollten in Erwägung ziehen, ihre bisherige Strategie zu ändern“, wandte er sich an die Angeklagten Mario S. und Patrick G.

„Die Aussage ihres Mitangeklagten Christian F. hat sie schwer belastet. Das ist ein Bock, den man erstmal umstoßen muss.“ Die Einlassungen von S. und G. zu den Tatvorwürfen, die von den Strafverteidigern Thorsten Bornholdt und Thomas Ferwerda verlesen worden waren, nannte Bruns „oberflächlich. Die Ausführungen lassen eine Menge Fragen offen, die sie ja bisher nicht beantworten wollen. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit, bis zum zweiten Termin ihre Aussagen zu ergänzen.“

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte S., G. und F. vorgeworfen zwischen November 2015 und 24. Februar 2016 in Calbe immer wieder in einen umgebauten alten Schafstall eingebrochen zu sein und sich bei diversen Baumaterialien bedient zu haben. Die Liste reicht von zwei Rolltoren, über Fenster, Rechteckpflastersteine, 80 Holzbalken, bis hin zu Werkzeugen und zwei Büro-stühlen. Gesamtwert: 7000 Euro. Das Material sei zum Teil im Haus des Angeklagten S. verbaut worden.

Der Hauptangeklagte S., der in Nachbarschaft des alten Schafstalls wohnt, soll zudem zwischen dem 23. Februar 2012 und 28. Februar 2016 einen Radlader – Wert 15 000 Euro – übernommen haben. Obwohl er wusste, dass es sich bei dem Baufahrzeug um Diebesgut handelt. Es war einer Firma in Klein Wanzleben (Landkreis Börde) entwendet worden. Ein zwischen 9. Dezember 2012 und 28. Februar 2016 aus einem VW-Transporter in Nienburg (Salzlandkreis) gestohlenes Autoradio soll er ebenfalls erworben haben.

Rechtsanwalt Bornholdt verlas im Namen seines Mandanten: „Ich habe mit den Diebstählen nichts zu tun. Ich habe nichts entwendet.“ Zum Radlader: „Den hat mir Patrick G. übergeben, damit ich das kaputte Fahrzeug repariere. Danach hat er es wieder abgeholt.“ Es sei eine „reine Gefälligkeit für seinen Bekannten“ gewesen. „Das Autoradio habe ich schon vor Jahren auf dem Automarkt in Magdeburg-Rothensee gekauft – ganz legal.“

Die Aussage zum Radlader stützte der Mitangeklagte G. über Rechtsanwalt Ferwerda: „Ich habe den erheblich beschädigten Radlader in Polen erworben. Ich wollte ihn reparieren und dann für Arbeiten auf meinem Grundstück nutzen.“

Dann war der Dritte im Bunde an der Reihe. Christian F., der sich selbst verteidigt, hatte bereits bei der Polizei seine Mitangeklagten schwer belastet. „Wir waren mehrere Male drüben (im Schafstall, die Redaktion). Mir blieb ja nichts weiter übrig, als mitzugehen. Sonst hätte ich wieder welche gekriegt. Das mit der Prügel hat zum Schluss Ausmaße angenommen, das war nicht mehr schön“, sagte F., der zwischen 2013 und 2015 im Haus des Hauptangeklagten gewohnt hatte. Geklaut worden sei alles: „Steine, Türen, Balken …“ Wie es gerade gebraucht worden sei. Erst seien sie nach dem Aufbrechen eines Türschlosses von hinten über den Dachboden in das Lager eingestiegen. Später habe man festgestellt, dass es von vorn, durch das große Hebetor, viel einfacher war.

Der 36-Jährige erweckte den Eindruck, dass er aufgrund seines eher schlichten Gemüts die „Drecksarbeit“ machen musste. Er habe Türen und Fenster ausgebaut, die die beiden anderen, dann weggeschafft hätten. Bruns fragte zu den „Schlägen“ nach. F. bestätigte: Ja, zum Schluss sei er jeden Tag geschlagen worden. Unter anderem seien seine „Knie mit dem Hammer kaputt gemacht“ worden.

F. hatte S. nach dem Gewaltschutzgesetz angezeigt. Allerdings war die Sache im Sande verlaufen, weil F. zweimal nicht zum Termin beim Amtsgericht erschienen war.

Das Urteil wird am 28. August erwartet. Zuvor sollen noch Polizeibeamte und der Bestohlene als Zeugen gehört werden.