Geflügelhaltung Stallpflicht gelockert

Aufatmen für Geflügelzüchter: Die Stallpflicht ist in großen Teilen des Salzlandkreises aufgehoben.

Von Uleich Meinhard 14.03.2017, 15:48

Schönebeck/Staßfurt l Die Stallpflicht für Geflügel ist für weite Teile des Salzlandkreises ab sofort aufgehoben. Darüber informiert der Fachdienst Veterinärangelegenheit im Salzlandkreis. Es bleibt noch für einzelne Gebiete in der Nähe von Wildgeflügelpestausbrüchen eine Stallpflicht bestehen. Folgende Ortschaften sind noch von der, wie es im Amtsdeutsch heißt, Aufstallungspflicht betroffen: die Schönebecker Ortsteile Pretzien und Ranies, die gesamte Einheitsgemeinde Barby, die Städte Calbe, Bernburg und Nienburg (ausgenommen Neugattersleben). Die Ortsteile Gerlebogk und Cörmigk der Stadt Könnern sind ebenfalls in das Aufstallungsgebiet eingegliedert.

Auch für diese Gebiete sei die Hoffnung groß, dass die Witterung durch Wärme und Sonneneinstrahlung das Virus der Geflügelpest austrocknet und damit inaktiviert. Die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärangelegenheiten gehen davon aus, bei weiter zurückgehenden Wildvogelpestausbrüchen und ausbleibender Einschleppung in Hausgeflügelbestände die Aufstallungspflicht auch hier noch in diesem Monat aufheben zu können.

Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die Vorsorge nicht völlig aufzugeben. Ausscheidungen von Wildvögeln, vor allem Wassergeflügel und Greifvögel, können durchaus den Virus enthalten. Einschleppungsmöglichkeiten sind durch Beschränkung der Ausläufe, durch Fütterung und Tränke im Stall und Schuhwerkswechsel bei Betreten der Ställe zu minimieren. Es bleibt das Verbot bestehen, Märkte mit Geflügel und Tauben abzuhalten. Nicht betroffen sind reine Vogelveranstaltungen wie die Vogelbörse in Neugattersleben. Der fahrende Geflügelhandel ist gestattet.