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Gericht Schönebecker mit Schlagstock verprügelt

In Schönebeck soll ein junger Mann an seiner Wohnungstür verprügelt worden sein. Der mutmaßliche Täter musste nun vors Gericht.

Von Jan Iven 28.09.2020, 15:19

Schönebeck l Es war um Mitternacht, als ein junger Mann auf einer Party in der Straße der Jugend in Schönebeck an die Wohnungstür gerufen wurde. Ein Besucher wollte ihn sprechen. Doch der Gast machte erst gar keine großen Worte, sondern schlug dem jungen Mann sofort mit einem Schlagstock gegen den Hinterkopf und gegen das Knie und traf ihn außerdem noch mit der Faust im Gesicht. Der Geschädigte durch die Hiebe und Schläge trug mehrere Hämatome davon. So zumindest die Erinnerungen des jungen Mannes, die er später bei der Polizei aussagen sollte.

Und so musste sich der mutmaßliche Schläger zuletzt wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung am Amtsgericht Schönebeck verantworten. Doch der 35-jährige Schönebecker stritt vor Gericht zunächst einmal alles ab. Ja, er sei auf der Party gewesen. Nein, er habe niemanden geschlagen, er habe nicht einmal einen Schlagstock dabei gehabt. Außerdem war seine Frau an diesem Abend dabei und habe vor ihm die Wohnung betreten. Er hätte also gar nicht an den Geschädigten herankommen können.

Da die Frau des Angeklagten im Zuschauerraum saß, schickte der Richter sie zu diesem Zeitpunkt aus Saal. Denn offenbar hätte sie zumindest theoretisch ebenfalls als Zeugin infrage kommen können.

Einen Satz hatte der Angeklagte bei den Schlägen aber wohl doch zu dem jungen Mann gesagt: „Du hast meinen Schwager verprügelt“. Tatsächlich bestätigte der Angeklagte, dass es bereits weniger Tage vor der Tat eine körperliche Auseinandersetzung zwischen dem jungen Mann und seinem Schwager gegeben hatte. Daher würden vermutlich auch die Verletzungen des Geschädigten stammen, so der Beschuldigte.

Doch der Richter nahm das so nicht hin, zumal der Angeklagte bereits 19 Voreintragungen wegen verschiedener Strafregister hat, auch wenn die meisten davon schon viele Jahre zurücklagen. Darunter fiel neben Betrug, Unterschlagung und Nötigung auch eine gefährliche Körperverletzung. Der Richter führte dem Angeklagten daher vor Augen, dass es entweder ein Geständnis oder einen ganz großen Prozess geben könnte, bei dem noch einmal Partygäste befragt werden und es zur Not auch Verfahren wegen Falschaussagen geben könnte. Daraufhin gab der Angeklagte schließlich nach und räumte erst einen Schlag ins Gesicht des Geschädigten ein und schließlich auch die Hiebe mit einem Schlagstock, den er offenbar doch mit sich geführt hatte.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die er noch zur Bewährung aussetzte. Denn der Schönebecker stand zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung gefordert.