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Verkehr Schönebeck: Müssen Autofahrer ab Februar Masken im Verbandskasten haben?

Müssen Autofahrer aus Schönebeck und anderswo bald verpflichtend Schutzmasken im Auto mitführen? Schließlich besagt eine neue DIN-Norm, dass zwei davon in den Verbandskasten gehören.

Von Paul Schulz 26.01.2023, 07:15
Ab dem 1. Februar gehören zwei Masken in den Verbandskasten – das besagt eine neue DIN-Norm. Müssen Autofahrer aus Schönebeck, Staßfurt und anderswo den Mund-Nasen-Schutz also nun nachrüsten?
Ab dem 1. Februar gehören zwei Masken in den Verbandskasten – das besagt eine neue DIN-Norm. Müssen Autofahrer aus Schönebeck, Staßfurt und anderswo den Mund-Nasen-Schutz also nun nachrüsten? Foto: Paul Schulz

Schönebeck/Staßfurt - Autofahrer müssen in Deutschland einen Verbandskasten in ihrem Fahrzeug mitführen. Das ist nicht nur Pflicht, sondern auch essenziell, um im Notfall anderen helfen zu können. Was in so einen Verbandskasten gehört, das regelt eine DIN-Norm. Und diese Norm wurde 2022 überarbeitet, sodass nun zum 1. Februar Neuerungen in Kraft treten. Ab dann müssen nämlich zwei Schutzmasken, also der spätestens seit Corona allseits bekannte Mund-Nasen-Schutz, mitgeführt werden. Oder doch nicht? Ganz so eindeutig ist das nämlich nicht. Die Volksstimme hat bei der Polizei im Salzlandkreis und dem Schönebecker Gerhard Wolter, Vorsitzender des Automobilclub Europa Kreis Sachsen-Anhal West, nachgefragt.