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Streit Baum sorgt für schattiges Gemüt

Mehrfach hat Hagen Biallas aus Calbe den Verschnitt am hölzernen Schattenspender bemängelt. Die Stadtverwaltung sieht das anders.

Von Susann Salzmann 10.07.2018, 01:07

Calbe l Knallt die Sonne in tropischer Manier, ist ein schattiges Plätzchen sehr begehrt. Doch ein Baum gegenüber des Hauses von Hagen Biallas legt dieser Tage eher einen Schatten auf sein Gemüt. Seine Frage: Warum wurde der Baum in Richtung der Hausseite nicht so zurechtgestutzt wie zur Straßenseite? Seine Verärgerung: „Wenn ich am helllichten Tag Licht anschalten muss, damit ich etwas lesen kann, läuft etwas falsch“, findet der Calbenser. Die Befürchtung Biallas: Der Baum, dessen überhängende Äste an beziehungsweise zum Teil auch ein Stück weit über der Dachrinne hängen und bis zu den ersten Ziegeln reichen, könnten sein Haus in nicht allzu ferner Zukunft beschmutzen oder beschädigen.

Schaut man die Bernburger Straße, in der Biallas wohnt, hinauf und hinunter, fällt auf den ersten Blick kein weiterer Baum auf öffentlichem Grund auf, der so nah an ein Haus heran reicht. Sein Wunsch ist daher einfach zu erraten: „Ein solch bescheidener Baumschnitt wie auf zur Straße gerichteten Seite.“

Denkt er an das letzte Jahr zurück, sei die Situation in dem betroffenen Wohnzimmer noch schlimmer gewesen. Tagsüber sei nicht genug Licht hereingekommen, um ohne zusätzliche Lichtquelle lesen oder arbeiten zu können. In diesem Jahr hat sich am Baumschnitt nicht viel verändert. Trotzdem, relativiert er, sei die Situation nicht derart dramatisch. Denn durch die Trockenheit hätte der hochgewachsene Baum kleinere Blätter als üblich. Den Blutdruck treiben die überhängenden Äste dennoch nach oben. Biallas denkt an mögliche Unwetter, in dessen Zuge Geäst abbrechen oder weggeschleudert werden kann. In Richtung seines Heimes.

Im August letzten Jahres schreibt er an den Bürgermeister Sven Hause. Der Leiter des Bau- und Ordnungsamtes, Rainer Schulze, antwortet ihm. In dem Schreiben verweist dieser auf das gültige Lichtraumprofil. Kenner bezeichnen damit einen Schnitt, mit dem die Krone des Baumes verschnitten wird, um der Verkehrssicherungspflicht nachkommen zu können. Die genannten Maße betreffen die Höhe des Geästs über Fußweg von 2,50 Metern und über Straßen von 4,50 Metern. Das alles interessiert Biallas angesichts der Astnähe zu seinem Haus wenig. Immer weiter sinkt das Verständnis. Im Mai und Juni schickt er deshalb erneut Nachrichten an die Verwaltung. Dazu nutzt er den Kummer-Melder „Sag‘s uns einfach“ auf der Homepage der Stadt. Doch er ist verwundert, denn die Nachrichten, die er absendet, werden nicht veröffentlicht. Sie tauchen also nicht im öffentlichen Verlauf auf der Seite auf, obwohl er nach eigenen Angaben eine positive Übermittlungsnachricht bekam.

Bürgermeister Sven Hause hakt ein. Er argumentiert damit, dass in dem Meldesystem zwar Gefahrenstellen, Schmutzecken, defekte Straßenlaternen etc. angezeigt werden könnten, Anliegen privater Natur dort nicht auftauchen. Überzeugend ist das für den Calbenser nicht. „Wie ehrlich meint es die Stadtverwaltung mit ihren Bürgern?“, fragt Biallas in diesem Zusammenhang. Denn auch Nachrichten über schmutzige Ecken auf dem alten Friedhof oder ähnliches seien nicht veröffentlicht worden. Seine Vermutung daher: „Unliebsame Nachrichten werden durch die Verwaltung zensiert.“ Auch diese Behauptung lässt der Stadtchef nicht stehen. Natürlich gebe es ein notwendiges und eine gesetzliche Verpflichtung, auf Kommentare zu reagieren. Vor allem dann, wenn der Melder missbraucht würde, um Dinge unsachlich vorzubringen. Das sei laut Hause in der Vergangenheit mehrfach der Fall gewesen. Aussage steht an diesem Punkt gegen Aussage.

In Sachen Baumverschnitt verweisen sowohl die Stadt als auch die Pressestelle des Landkreises auf das sogenannte Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem sind konkrete Abstandsregeln von Bäumen zu Grundstücken aufgelistet und auch die überhängenden Äste werden thematisiert. Danach wäre der Eigentümer, auf dem sich der Baum befindet, verpflichtet, sich dem Verschnitt anzunehmen (oder es über Fachleute zu organisieren), wenn die Äste samt Blätterwerk zu Beeinträchtigungen führen. Eine mögliche Verdunkelung durch das Blätterdach vor dem Fenster wird dort benannt.

Im Gesetz heißt es: Der betroffene Grundstückseigentümer kann unter angemessener Fristsetzung die Beseitigung der überragenden Äste oderZweige verlangen. Verstreicht die Frist, kann der Grundstückseigentümer - in diesem Fall Biallas - selbst Hand anlegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Astwerk tatsächlich die Benutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt. Vorsicht also bei Pseudo-Gefahren.

In dieser Ermessensfrage um den Baumverschnitt wird Hagen Biallas weiterkämpfen. Er hofft, dass die Platane noch verschnitten wird.

„Alle reden von Umwelt schonender Lebensweise. Wie kann ich sie schonen, wenn ich tagsüber das Licht anschalten muss?“, fragt er nur rhetorisch.