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Internet Wieso ein Schönebecker von einer Meldestelle in Baden-Württemberg angezeigt wird

Volksverhetzende Aussagen und hasserfüllte Kommentare im Internet einzudämmen ist ein wichtiger Kampf, aber auch einer gegen Windmühlen. Das wissen die Zuständigen des Projekts „Fairsprechen“ und der Meldestelle „respect!“ nur zu gut.

Von Paul Schulz 20.07.2021, 17:45

Schönebeck - Der Ton in den sozialen Medien ist mitunter rau. Und es kommt immer wieder vor, dass Kommentare, Beiträge oder Bilder Grenzen überschreiten. Und zwar nicht nur moralische Grenzen, sondern auch die des Strafrechts. So wurde Anfang Juli ein Schönebecker im Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er Bilder gepostet hat, die den Holocaust verharmlosen beziehungsweise das verfassungsfeindliche Hakenkreuz zeigen.

Angezeigt wurde der Mann von der Meldestelle „respect!“, die ihren Sitz in Baden-Württemberg hat. Doch was ist das für eine Meldestelle und wie kam es zu der Anzeige aus dem südlichen Bundesland?

Die Meldestelle „respect!“ ist eine Institution, die 2017 von der Jugendstiftung Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde und durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ gefördert wird. Das zentrale Ziel: gegen Hass und Hetze vorzugehen – auch im Internet. Bundesweit.

Nutzer melden Hetze

Günter Bressau, Landeskoordinator im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, erklärt: „Jeder Nutzer kann uns das online melden, wenn er etwas in Richtung Hass oder Hetze bemerkt. Der Sachverhalt wird dann von unserem Team juristisch vorgeprüft.“ Dazu braucht die Meldestelle einerseits die URL, also die konkrete Internetseite, auf der der Vorfall zu sehen ist, und idealerweise noch ein Bildschirmfoto (Screenshot) von dem Beitrag.

„Ergibt unsere Vorprüfung, dass da strafbare Inhalte verbreitet werden, sichern wir separat die Beweise und zeigen den Fall beim Landeskriminalamt (LKA) an“, so Günter Bressau. Die Fälle werden, wenn sich der Wohnort des Verfassers eindeutig bestimmen lässt, den Behörden im entsprechenden Bundesland angezeigt. Ist diese Zuordnung nicht eindeutig, wird der Fall dem LKA Baden-Württemberg angezeigt, das alle weiteren Schritte unternimmt. Für den Melder liegt der Vorteil darin, dass er anonym bleibt und auch nicht in eventuelle Gerichtsverfahren involviert wird.

Darüber hinaus stellt die Meldestelle „respect!“ im Nachhinein beim zuständigen Provider, also beispielsweise bei Facebook, Google oder Twitter, einen Löschantrag, damit die hetzerischen oder diskriminierenden Beiträge entfernt werden.

Heftige Kommentare

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Stellen, die sich mit „Hate Speech“ (Hassrede) beschäftigen. Zum Beispiel den Verein „fjp>media – Verband junger Medienmacher in Sachsen-Anhalt“ mit dem Projekt „Fairsprechen“. Dort kümmert sich Jurist Andy Staudte um gemeldete Fälle. Die Kommentare und Beiträge, die er im Rahmen seiner Arbeit lesen muss, sind heftig. „Es sind vorwiegend hetzerische Aussagen und Drohungen, oft auch miteinander verwoben“, so Staudte. Sätze wie „Du sollst in Dachau duschen gehen“ oder „Wir werden dich abschlachten“ verdeutlichen, wie hasserfüllt sich manche Menschen online äußern.

Alles in allem gleicht die Arbeit der Meldestellen aber einem Kampf gegen Windmühlen. „Während ein Fall vor Gericht landet, sind wieder tausende unangezeigt durchgerutscht“, so Andy Staudte. Trotzdem sei er natürlich froh, wenn dazu beigetragen werden kann, den Hass zumindest ein wenig einzudämmen.

Wie viele hetzerische Aussagen im Netz auftauchen lässt sich unmöglich feststellen. Die Dunkelziffer der unzähligen, nicht gemeldeten Fälle muss enorm sein. Bei der Meldestelle „respect“ ist zumindest eine stetige Zunahme zu beobachten. Wurden 2018 noch 1841 Fälle gemeldet, so hat sich dieser Wert zum Jahr 2020 mehr als verdoppelt: 3844 Meldungen gingen im vergangenen Jahr ein – das sind mehr als zehn pro Tag. In 436 Fällen wurde Anzeige erstattet. „228 Meldungen hatten 2020 explizit antisemitischen Hintergrund“, informiert die Meldestelle.

Rechtliche Grauzone

Bei ihrer Arbeit beschäftigen sich Günter Bressau und Andy Staudte auch regelmäßig mit Aussagen, die sich in einer rechtlichen „Grauzone“ befinden. „Es gibt Beiträge, die sind zwar hetzerisch, aber nicht unbedingt strafbar“, erklärt Bressau. Staudte hebt indes hervor, dass es auch oft auf den Kontext ankomme, in dem etwas kommentiert oder gepostet wird. „Außerdem haben wir es auch mit vielen Wortneuschöpfungen oder Kombinationen zu tun. Die sind oftmals rechtlich nicht verfolgbar“, so der Rechtsreferent von „Fairsprechen“.

Zwar sei jeder angezeigte und verurteilte Fall ein kleiner Erfolg, doch an die „Profi-Leute mit regelrechten Hetzkam-pagnen“ komme man nur schwer ran. Attila Hildmann und sein Telegram-Kanal seien da ein prominentes Beispiel für, so Staudte.