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Zahlungsschulden Strom abgestellt - Und nun?

Wer seine Stromrechnung nicht begleicht, muss auch in Schönebeck damit rechnen, dass der Versorger die Energiezufuhr kappt.

Von Bianca Oldekamp 27.01.2021, 00:01

Schönebeck l Nur weil ein Verbraucher seine Stromabrechnung einmal nicht bezahlt hat, muss er noch lange nicht fürchten, dass der Strom für seinen Haushalt abgedreht wird. Denn so schnell dürfen Versorger die Energiezufuhr nicht kappen. Dennoch wurde auch in Schönebeck 2020 in einigen Haushalten der Strom abgestellt. Als städtischer Versorger für Schönebeck versorgen die Stadtwerke Schönebeck Tausende Haushalte in der Elbestadt mit Gas, Wasser, Wärme und Strom. Gesperrt werden musste die Versorgung mit letztgenanntem im Jahr 2020 in 190 Haushalten, im Vorjahr 2019 waren 160 Kunden von einer Stromsperre betroffen.

„Wir sperren Kunden erst, wenn diese trotz Mahnung und Ankündigung der Versorgungsunterbrechung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind“, erklärt Stadtwerkesprecherin Julia Teige auf Volksstimme-Anfrage.

Konkret ist es so, dass Stadtwerkekunden vor der Ankündigung einer Sperrung erstmal eine Mahnung erhalten. Im Anschluss an diese gewährt der Versorger mindestens vier Wochen Zeit, damit der Kunde seiner Zahlungspflicht aus Rechnungen oder Abschlagszahlungen nachkommen kann.

„Erfolgt dann keine Zahlung, wird der Beginn der Sperrung mit einem separaten Schreiben angekündigt“, erklärt Teige und teilt mit: „Dem Kunden verbleibt durch die langen Ankündigungsfristen ausreichend Zeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Zahlung zu klären. Hierfür sind wir immer gesprächsbereit. Kunden, die über kein Konto verfügen, haben die Möglichkeit über ein viacash-Verfahren mittels Zahlschein mit Bargeld in Partnerfilialen zu zahlen.“ Schließlich – und das betont die Stadtwerkesprecherin – sei es das Ziel des Unternehmens, Energie zu verkaufen und nicht, die Energieversorgung der Kunden zu unterbrechen. Doch manchmal ist die Stromabstellung eben das letzte Mittel.

Die Sperrung selbst wird seitens der Stadtwerke Schönebeck durch einen technischen Mitarbeiter ausgeführt, der sich ausweisen kann. Technisch gesehen erfolgt die Abschaltung durch die Sperrung des Zählers vor Ort (Ausschalten des Hauptschalters oder Anbringen eines Sperrstreifen oder einer Plombe) oder dessen Ausbau. „Die Sperrung wird entsprechend dokumentiert und die Versorgung ist damit vollständig unterbrochen“, erklärt Teige. Eine Restenergie fließt nicht, der Strom ist in dem Moment unterbrochen, in dem der technische Mitarbeiter noch vor Ort ist.

Doch müssen Kunden diesen überhaupt einlassen? Ja. Dazu erklärt die Sprecherin: „Dem Mitarbeiter steht ein gesetzliches Zutrittsrecht zu, welches nicht durch ein Hausverbot umgangen werden kann. Auch die Nachbarn dürfen dem Sperrmonteur die Tür öffnen.“

Ist eine Unterbrechung der Versorgung mangels Zutritt nicht möglich, wird der Anspruch im Klagewege, erforderlichenfalls über den Gerichtsvollzieher, geltend gemacht. Und das verursacht zusätzliche Kosten. Zusätzlich deshalb, weil auch das Abstellen des Stroms durch den technischen Mitarbeiter Kosten verursacht, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Wieder versorgt werden kann der Kunde dann erst, „wenn der Zahlungsrückstand ausgeglichen und die Kosten der Sperrung und des Wiederanschlusses beglichen sind. Der Anschluss wird dann kurzfristig durch uns wieder geöffnet“, sagt Julia Teige.

Aber was passiert eigentlich, wenn nicht Mieter selbst, sondern der Vermieter für Zahlungsrückstände verantwortlich ist? „Soll in einem Mehrfamilienhaus wegen Zahlungsrückständen des Vermieters die Energiezufuhr unterbrochen werden, werden selbstverständlich die betroffenen Mietparteien rechtzeitig durch eine sogenannte Mieterinformation benachrichtigt. Sie haben so die Möglichkeit, sich im Vorfeld an ihren Vermieter zu wenden“, berichtet Teige.

Auch wenn die Stadtwerke im Jahr 2020 190 Haushalten vorübergehend den Strom abstellen mussten, sei die Unterbrechung der Versorgung nur als „allerletzte Möglichkeit“ zu sehen. Entsprechend empfiehlt Julia Teige: „Wichtig ist in jedem Fall, dass der Kunde sich immer rechtzeitig, also vor Verstreichen der Zahlungsfrist, bei uns meldet, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Wir sind ebenfalls daran interessiert eine einvernehmliche Lösung zu finden.“ Grundsätzlich erfolgen Sperrungen seitens der Stadtwerke Schönebeck für gewöhnlich von Montag bis Donnerstag.

Deutschlandweit wurde im Jahr 2019 nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 289 000 Haushalten der Strom wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt.