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Ziviler Einsatz Private Knöllchen gegen Falschparker

In Barby sorgte ein Zettel in Signalfarben für Aufsehen: Jemand ist privat gegen Falschparker vorgegangen.

21.12.2018, 04:00

Barby l Knallrot statt blau: Hinter einer Heckschutzscheibe an einem Auto in Barby hängt ein ungewöhnliches „Knöllchen“. Anstatt eines Bußgeldes steht dort: „Scheisse geparkt“ mit Ausrufezeichen.

Darunter gibt es verschiedene Optionen zum Ankreuzen. „Einfahrt freihalten“, „Privatparkplatz“, „Abstand halten“, „StVO beachten“, „Behindertenparkplatz“, „Straße ist kein Parkplatz“. „Ein Auto, zwei Plätze“ und „Fußweg“. Darunter steht der mahnende Hinweis: „Nimm Rücksicht! Du bist nicht allein auf der Welt!“. Die Herkunft der Zettel ist bisher unbekannt, sagt Karin Knopf, Haupt- und Ordnungsamtsleiterin der Stadt Barby. Mit der städtsichen Behörde hat er jedenfalls nichts zu tun, das erklärt die Amtsleiterin weiter. „Die Beschäftigte des Ordnungsamtes kennen diese Zettel nicht und haben sie auch nicht gesehen.“

Auf die Frage hin, wie man sich verhalten soll, wenn man selbst einen solchen Zettel hinter der Heckschutzscheibe seines Fahrzeuges klemmen hat, antwortet die Amtsleiterin: „Vielleicht sollte der Bürger sein Parkverhalten überprüfen, da wir nicht davon ausgehen, dass dieser Bürger ordnungsgemäß geparkt hatte“. Gibt es denn häufiger Probleme mit Falschparkern in Barby, die einen Bürger zu solch einem Schreiben veranlasst haben könnten? Laut Amtsleiterin Karin Knopf gibt es in den Ortsteilen der Stadt Barby, „wie in anderen Gemeinden“, fügt sie hinzu, immer mal wieder Ärger wegen der Nichtbeachtung der Vorschriften im ruhenden Verkehr. Sie nimmt dabei Bezug auf den Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit dem Halten und Parken befasst.

In konkreten Zahlen: In der Einheitsgemeinde Barby sind in diesem Jahr bis zum 18. Dezember 116 „Knöllchen“ , also Strafzettel auf Grund von falschem Parken verteilt worden. Für das Austeilen von diesen offiziellen Hinweisen ist das Ordnungsamt zuständig.

Aber ist es denn nun illegal,. wenn man auf eigene Faust ein Knöllchen als Mahnung verteilt? Die Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes ist der Auffasung, dass, wie sie betont, das „Ankleben“ eines solchen „Zettels“ durch Dritte am Privateigentum Anderer nicht „legitim“ ist.

Eine Polizeihauptkomissarin vom Revier Salzlandkreis sagt allerdings: „Wenn keine konkrete Drohung oder Nötigung auf dem Zettel zu lesen ist, wenn da nur drauf steht „Scheisse geparkt“, dann kann man das sicher tun“. Das sei keine Strafttat. Dies sei ja nur ein Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit. Der Bürger hätte stattdessen auch einfach das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen können, und eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgeben.

Ist es ratsamer, eine solche Anzeige zu machen, oder einen Zettel zu hinterlegen? „Das kann man so pauschal gar nicht beantworten“, so der Rat der Kommissarin. Es komme immer auf die konkrete Situation an. Gerade unter Nachbarn fände sie es durchaus sinnvoller, ersteinmal auf die Situation aufmerksam zu machen, als gleich eine Anzeige aufzugeben. Das könne auch mit einem Zettel geschehen.Aber letztendlich müsse das jeder selbst entscheiden.

Bleibt nur die Frage: Wer setzt sich mit der Knöllchenaktion für geordnetes Parken in Barby ein? Bitte melden Sie sich doch unter 03928/48 68 32.