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Kammerphilharmonie Zu Bekenntnis gehören Gehälter

Die Gewerkschaft der Kammerphilharmoniker hat die derzeitige Diskussion um die Risikorückstellung ebenfalls im Blick.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 03.03.2016, 10:05

Schönebeck l Dass der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie kein leichtes Unterfangen ist, davon kann auch Martin Majewski ein Lied singen. Er ist Mitarbeiter der Rechtsabteilung der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). Als Gewerkschaft und Berufsverband hat die DOV selbst schon ähnliche Verfahren geführt, teilt er auf Volksstimme-Frage mit. „Wir haben auch einige gewonnen“, sagt er. Doch das Thema sei zu komplex, um sich hierbei pauschale Aussagen zu leisten. „Man muss sich jeden Einzelfall ansehen“, betont er.

Grundsätzlich schätzt er es, dass die Mitglieder des Kreis-Haushalts- und Finanzausschusses ein positives Signal der Kammerphilharmonie senden. Das lasse hoffen, dass auch der Kreistag der Empfehlung folgt und für die Risikorückstellung votiert. Jedoch ist aus der Sicht von Martin Majewski nicht nur dieses Bekenntnis zum Orchester wichtig. „Man darf die Gehälter der Mitarbeiter nicht außer Acht lassen“, sagt er.

Jahrelang hat die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie nicht umsonst als das schlecht bezahlteste Orchester in Deutschland gegolten - die Musiker haben rund 60 Prozent dessen als Gehalt erhalten, was vergleichbare Musiker bekommen. 2014 sei eine Anpassung an den Flächentarif erfolgt, so der Jurist. Damit erhalten die Schönebecker Musiker nun ungefähr 74 Prozent - und damit anders als der MKP-Geschäftsführer im Finanzausschuss sagt. „Mit dieser beträchtlichen Erhöhung hat die Kammerphilharmonie die rote Laterne abgegeben“, sagt er.

Aber: „Es kann nicht sein, dass die Schere nun wieder weiter aufgeht.“ Gemeint ist der Unterschied zum Flächentarif. „2015 hätte wieder eine Anpassung erfolgen müssen“, sagt Martin Majewski. Das solle nachgeholt werden. „Dafür stehen wir in Verhandlungen“, erklärt der Jurist. Deshalb appelliert er, dass bei dem erhofften Bekenntnis des Salzlandkreises zur Mitteldeutschen Kammerphilharmonie nicht die erforderlichen Aufwüchse beim Gehalt vergessen werden. Tarifanpassungen, so der Jurist, gelten schließlich als Inflationsausgleich.

Dabei werden die Musiker nicht reich, stellt Martin Majewski klar. Das Tarifgehalt sei normalerweise vergleichbar mit dem eines Grundschullehrers, erklärt er.