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Corona Besuche im Krankenhaus wieder gestattet

Die Ameos-Krankenhäuser in Aschersleben und Staßfurt dürfen wieder Besucher empfangen. Dabei müssen Hygieneregeln beachtet werden.

29.05.2020, 23:01

Staßfurt l Seit Donnerstag sind eingeschränkte Patientenbesuche in den Ameos-Klinika Aschersleben und Staßfurt unter strikter Einhaltung eines Anmelde-und Hygienekon-zeptes wieder möglich, teilt Sprecher der Klinika Thomas Neubert mit.

Die Öffnung der Klinika für externe Besucher erfolgt unter genauer Beachtung der sogenannten 1111-Regel, kündigt er an. Was versteht man darunter? Wofür stehen die vier Einsen? „Ein Patient darf an einem Tag eine externe Person für eine Stunde als Besuch empfangen“, erklärt Neubert es auf den Punkt.

Um die zeitliche Besuchsregelung möglichst flexibel für den Besucher zu gestalten, kann der Besuch in Aschersleben von 10 Uhr bis 18 Uhr und in Staßfurt von 14 Uhr bis 18 Uhr erfolgen. Letzter Besucher-einlass ist an beiden Standorten jeweils um 17 Uhr.

Um einen möglichst reibungslosen Besuchsprozess zu gewährleisten, empfiehlt die Krankenhausleitung den Familien und Freunden von Patientinnen und Patienten, sich hinsichtlich der Besuche abzusprechen. „Mehrfache Patientenbesuche an einem Tag sind nicht gestattet“, betont Neubert nochmals.

Aufgrund behördlicher Empfehlung müssen alle Besucher vor dem Patientenbesuch weiterhin in einem Besucherfragebogen Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten sowie ihre Adress- und Kontaktdaten hinterlassen. Zudem werden die Eintritts-und Austrittszeiten in die Einrichtung notiert. Ähnliches kennen wahrscheinlich einige schon vom Besuch eines Restaurants.

Mit dem Betreten der Häuser wird jedem Besucher jetzt ein Ausweis ausgehändigt. Dieser muss beim Verlassen des Hauses wieder abgegeben werden. „Während des Aufenthaltes muss dieser Ausweis auf Verlangen des Krankenhauspersonals vorgezeigt werden“, erklärt Neubert.

Für die Dauer des Patientenbesuches ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und eine Händedesinfektion vor und nach dem Patientenbesuch durchzuführen. In jedem Patientenzimmer sind zudem die Abstandsregeln zu anderen Personen einzuhalten, wie man es jetzt aus fast allen öffentlichen Einrichtungen kennt. Der Mindestabstand von zwei Metern gilt auch für den Abstand zum besuchten Patienten.

Eine Einschränkung gibt es bei den Besuchen allerdings doch: „Patienten, die sich in einem Isolierbereich befinden, dürfen keinen Besuch empfangen. Ebenso darf kein Patientenbesuch stattfinden, wenn der Besucher selbst Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen hat oder in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Patient hatte“, betont Neubert nochmals.

Hält man sich an diese Regeln steht ein Wiedersehen – bestimmt für manche nach langer Zeit – nichts mehr im Wege.