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Corona-Verstöße Party, Lagerfeuer, Umtrunk

Zu Ordnungsgeldern und Strafanzeigen kam es im Altkreis Staßfurt durch geöffnete Läden, Lagerfeuer im Park oder „Corona-Partys“.

20.04.2020, 04:00

Staßfurt/Hecklingen/Egeln/Güsten l Ganz ohne Strafanzeigen oder Ordnungsgelder verläuft die Corona-Zeit in Staßfurt, Hecklingen und Egeln doch nicht. Die Polizei hat seit Mitte März zwar weniger mit Einbrüchen und Unfällen zu tun, konzentriert sich dafür aber umso mehr auf das Auflösen von Veranstaltung und Menschenansammlung und die Kontrolle der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

„Dazu sind wir täglich auf Streife, allein oder tagsüber mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden“, berichtet Polizeisprecher Klaus-Peter Schneider vom Polizeirevier Salzlandkreis.

Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt bekommt vom Polizeirevier Salzland weitere Kontrollaufgaben, die sie dann selbständig abfährt. Unter anderem wird aktuell eine Shishabar in Calbe regelmäßig kontrolliert, die polizeilich versiegelt, aber das Siegel mehrfach gebrochen worden war.

„Insgesamt sind die Bürger im ganzen Salzlandkreis sehr gesittet“, ist das Fazit von Polizeikommissar Schneider. Einige Verstöße wurden aber durchaus festgestellt, wobei die Kernstadt Staßfurt Schwerpunkt im Altkreis ist.

Nur sehr wenige Verstöße münden dabei in Ordnungsgeldern oder Strafanzeigen. Die Polizisten haben einen Ermessensspielraum, den sie zur Güte auch nutzen. Allerdings gab es in Staßfurt auch Fälle, wo Ermahnungen keine Wirkung zeigten.

Am Osterwochenende hatten die Vorfälle im Salzlandkreis ihren Höhepunkt bei bestem Wetter: Am Staßfurter Stadtsee und auf dem Benneckschen Hof erteilte die Polizei 20 Platzverweise an junge Leute in kleineren Gruppen. In Hecklingen soll eine „Corona-Party“ stattgefunden haben“.

Ruhiger ist die Lage in Egeln, wo bisher nur vier Personen an der Wasserburg des Platzes verwiesen werden mussten. „In Güsten gab es bisher gar keine Vorkommnisse. Zwar haben wir Hinweise auf Fehlverhalten erhalten, aber es wurde vor Ort nie etwas festgestellt“, so Schneider.

Neuerdings betreffen die Anrufe einiger Bürger bei der Polizei auch die eigenen Nachbarn. „Wir erhalten Hinweise zu Fahrzeugen mit ortsfremden Kennzeichen, die vor Ort als vermeintlich fremd erscheinen“, so der Polizeikommissar. „Allerdings stellt sich dann meist heraus, dass jemand umgezogen ist oder es sich um einen Firmenwagen handelt.“

Auch solchen Hinweisen muss die Polizei nachgehen, auch wenn ein fremdes Kennzeichen kein Hinweis auf einen Verstoß sein muss. Genauso muss eine Menschenansammlung im privaten Raum keine Ordnungswidrigkeit sein, wenn es sich um ein Familientreffen handelt. „Wir bekommen auch regelmäßig Hinweise, dass in Gartenanlagen gefeiert werde, wobei vor Ort dann nie etwas festgestellt wurde“, so Schneider.

Die Stadt Staßfurt wiederum hat einem Falschmelder auf ihrem Internetportal erklären müssen, dass ein Autohaus am Steinbruch als Werkstatt gilt, nachdem sich ein Bürger beschwert hatte, dass dieses immer noch geöffnet ist.

Warum das Ordnungsamt in Staßfurt bis Ostern stets keine Vorfälle vermeldete und die Polizei anderes berichtet, erklärt die Stadt mit dem Verhalten der Hinweisgeber und den Einsatzzeiten: „Das Ordnungsamt bekommt zwar auch Hinweise von Bürgern“, so eine Mitarbeiterin der Stadt. Beim Großteil der Beobachtungen wird scheinbar aber doch eher die Polizei gerufen.

Geht es um Vorfälle spätabends oder nachts, ist nur noch die Polizei im Spiel: „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind jeden Tag mit dem Regionalbereichsbeamten unterwegs und das auch am Wochenende und an Feiertagen sowie in einer Früh- und einer Spätschicht und in je zwei Autos“, so die Verwaltungsmitarbeiterin.

Und: „Wenn Verstöße beobachtet werden, sollte gleich zum Telefon gegriffen werden“, heißt es aus dem Rathaus. Als es kürzlich zu Menschenansammlungen am Karolinensee in Üllnitz gekommen war, wurde der Fall zwar im Internet gemeldet, doch erst mit Zeitverzögerung registriert. „Wenig später kann sich die Lage vor Ort natürlich anders darstellen.“

Die Polizei in Sachsen-Anhalt greift in Sachen Corona selten zu Sanktionen wie Ordnungsgeldern oder Strafanzeigen. „Die Landespolizei Sachsen-Anhalt legt den Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen auf die Gefahrenabwehr des Infektionsschutzes im Sinne einer Risikominimierung“, so Danilo Weiser, Sprecher des Innenministeriums. Ziel der Streifen ist es, Menschenansammlungen aufzulösen und das Kontaktverbot im öffentlichen Raum durchzusetzen.

Die Landespolizei setze vor allem auf „eine konfliktmindernde Kommunikation, um Gesprächsbereitschaft und Akzeptanz im Hinblick auf die angeordneten Beschränkungen zu erwirken“, so der Sprecher. Bei Verstößen gegen die Rechtsordnung müsse die Polizei den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ wahren.

Laut Innenministerium muss nicht jeder Verstoß Folgen haben: „Im Falle von Ordnungswidrigkeiten bedeutet das aber auch, dass der den Beamten zustehende Ermessensspielraum im Sinne des Opportunitätsprinzips ausgeschöpft werden kann und nicht jeder festgestellte Verstoß gegen die jeweils gültige Eindämmungsverordnung sanktioniert wird.“

Auch das Innenministerium kann der Polizei im Salzlandkreis beipflichten, was die Disziplin betrifft. Sprecher Danilo Weiser erklärt, man danke „den Menschen dieses Landes dafür, dass sie Verständnis für die Einschränkungen zeigen und sich der überwiegende Teil der Kontrollierten an die Bestimmungen der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung hält.“