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Datenschutz Milde Strafe für Ameos-Detektiv

Für den Hausfriedensbruch eines Privatdetektivs am Ameos-Klinikum Aschersleben gab es eine milde Strafe.

Von Franziska Richter 25.05.2020, 01:01

Aschersleben l „Ich wollte die Missstände, die bei Ameos in verschiedenen Bereichen herrschen, aufdecken und an die Öffentlichkeit bringen“, sagt Thomas Wiele der Volksstimme. Er war an einem Donnerstagabend im August 2019 auf eine Station am Klinikum Aschersleben gegangen, um zu zeigen, dass dort leichtfertig mit Patientendaten umgegangen werde. Er setzte sich an einen Computer an der Anmeldung und verschaffte sich mit Passwörtern, die er in der Schublade fand, Zugang. Dann ging er in ein Arztzimmer und gelangte auch dort an den Rechner und Patientenakten.

Er ließ sich bei der Aktion von einem Begleiter fotografieren und machte die Geschichte in der BILD-Zeitung öffentlich. „Schwestern der Klinik haben mich beauftragt, den Umgang mit dem Datenschutz bei Ameos an die Öffentlichkeit zu bringen“, sagt der 36-Jährige.

Den Auftrag, allerdings als Freundschaftsdienst und ohne Bezahlung, habe er schon vor einem Jahr durch zwei Mitarbeiterinnen bekommen. „Der Datenschutz ist an der Klinik nicht einzuhalten, aber die Schwestern mussten dafür unterschreiben“, so Wiele.

All das erzählt der Privatdetektiv am 14. Mai dieses Jahres, als er vor Gericht steht. Als die Geschichte bei BILD öffentlich wurde, gab es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und „Ausspähen von Daten“. Die Polizei hatte im Nachhinein am Tatort in der Klinik ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhobt Anklage, bis der Fall schließlich am Amtsgericht Aschersleben verhandelt wird.

Ob es sich bei der Aktion um Hausfriedensbruch handelt, kann das Gericht schnell klären. „Es ist völlig klar, dass ein Arztzimmer nicht betreten werden darf“, so Richter Robert Schröter im Urteil. „Sie wollten ja gerade dokumentieren, dass dieses frei zugänglich war. Der Hausfriedensbruch war Sinn und Zweck Ihrer Aktion.“

Mit anderen Worten, der Privatdetektiv hat eindeutig Hausfriedensbruch begangen, ob die Passwörter zum Computer nun leicht zu finden waren oder nicht, ob das Arztzimmer einen Spalt oder gar nicht offen stand. Dass er Hausfriedensbruch am Klinikum beging, machte der Detektiv ja gerade inklusive Fotos öffentlich, die ihn an der Anmeldung und im Arztzimmer zeigten.

„Ihre Absichten verstehe ich und ich finde sie nicht schlimm“, so der Richter weiter in seinem Urteil. „Ameos gehört wegen vieler Dinge an den Pranger gestellt.“

Weil ein durchaus hehres Motiv hinter der Aktion stehe, so Richter Robert Schröter, habe er sich für eine milde Strafe entschieden. Denn den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs sieht er trotz allem voll und ganz erfüllt: 15 mal 40 Euro ergibt 600 Euro Geldstrafe plus 100 Euro Spende an eine gemeinnützige Einrichtung plus ein Jahr Bewährung. „Das ist mit das geringste Strafmaß, was Sie bekommen können“, so Richter Schröter.

Wiele hatte die Tat bei der Gerichtsverhandlung selbst gestanden: „Ja, ich war da, aber eine Straftat war nicht meine Absicht, sondern der Auftrag, etwas aufzudecken und zu beweisen, dass der Datenschutz bei Ameos nicht so hoch gehalten wird, wie es gesagt wird.“

Wiele hatte die Sache auch dem Datenschutzbeauftragten des Landes gemeldet, der daraufhin bei Ameos angefragt haben soll, berichtet der Detektiv.

Drei Schwestern, die an dem Augustabend im Klinikum Dienst hatten, hatten den Privatdetektiv und seinen Komplizen, der die Fotos machte, bemerkt und zur Rede gestellt. Beide verschwanden sofort, die Schwestern meldeten den Fall.

Vor Gericht wurde die Zeugenaussage für die drei Schwestern zum Teil schwierig: Waren Arztzimmer im Klinikum schon immer verschlossen oder erst seit dem Vorfall mit dem Detektiv? Gab es eine dienstliche Anweisung dazu? Oder waren die Ärzte dafür verantwortlich? All das wollte der Richter genau wissen.

Zu den Aktivitäten von Thomas Wiele äußert sich Ameos nicht, aber zum Schutz von Patientendaten schon. Dieser habe „einen hohen Stellenwert“ in den Klinika und sei „vollumfänglich“ sichergestellt durch „verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen“, so Sprecher Thomas Neubert.

Ob das Personal die Vorschriften zum Datenschutz umsetzt, werde regelmäßig intern geprüft. Es gibt Datenschutzbeauftragte und Abweichungen oder Verstöße müssen gemeldet werden. „Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können“, so der Ameos-Sprecher.

Arbeitsplätze seien so gestaltet, dass Unbefugte keinen Einblick in personenbezogene Daten haben. Weitere Anweisungen sind: komplexe Passwörter, Sperren von Computern, Datenschutz-Schulung der Mitarbeiter mindestens alle zwei Jahre.

Für Thomas Wiele ist die Anklage wegen Hausfriedensbruch glimpflich ausgegangen. Er hat sogar ein erstes Ziel erreicht: Er hat es geschafft, seine Behauptungen öffentlich zu machen. Die BILD schrieb sogar von einem „Daten-Skandal“. Aber er hat noch weitere Aspekte bei Ameos im Blick, die in seinen Augen „Missstände“ sind. Dabei geht es um Arbeitsrecht und Personaleinsatz.