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Corona Ameos: Triage noch nicht erforderlich

Die Corona-Lage ist mehr als angespannt, auch bei Ameos im Salzland. Wer fällt die Entscheidung über Leben und Tod? Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt.

28.12.2021, 16:50
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Politik verpflichtet, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage zu treffen. Im Salzland nimmt Krankenhausträger Ameos die Lage sehr ernst. Aber Triage-Entscheidungen stehen noch nicht an.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Politik verpflichtet, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage zu treffen. Im Salzland nimmt Krankenhausträger Ameos die Lage sehr ernst. Aber Triage-Entscheidungen stehen noch nicht an. Fabian Strauch/dpa

Staßfurt/Aschersleben - am/ epd