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Heimatfeste Bevor das Party-Geld verfällt

Staßfurter Ortsteile sollen künftig die doppelte finanzielle Unterstützung finden, wenn sie ein Jubiläum feiern wollen.

28.08.2020, 12:42

Löderburg/Förderstedt/Hohen-erxleben/Athensleben l Große Jubiläen sollen groß gefeiert werden. Daher will die Stadt Staßfurt die jährlichen Zuschüsse ab 2020 verdoppeln, wenn runde Ortsjubiläen anstehen. In diesem Jahr sind das theoretisch zwei: Löderburg (1170 wird der Ort als Luderdeborch erwähnt) wird 850 Jahre alt. Rathmannsdorf wurde 1195 erstmals urkundlich erwähnt. Allerdings macht Corona einen Strich durch die Rechnung.

In Löderburg hätte sich der Ortschaftsrat 2020 als Organisator eines großen Jubiläumsfestes über die verdoppelte Summe von 2728 Euro (statt wie sonst 1364 Euro) freuen können. Die Kommunalpolitiker rätselten am Mittwoch: „Laut der Beratung beim Oberbürgermeister soll das verdoppelte Geld theoretisch auch im nächsten Jahr zur Verfügung stehen, wenn wir dieses Jahr wegen Corona nicht feiern können“, erklärte Ortschaftsrätin Elvira Bartsch (Die Linke). Obwohl Hans-Georg Köpper, Fachbereichsleiter der Stadt, beteuerte, dass die Stadt die verdoppelte Summe auch für ein nachgeholtes Jubiläum in 2021 ausschütten werde, zweifelten die Ortschaftsräte weiter.

Steffen Becker (parteilos) meinte: „Das will ich schriftlich haben. Auf mündliche Zusicherungen der Stadt gebe ich nichts mehr.“ Auf Köppers Frage, ob er denn als Ortschaftsrat schon so dermaßen enttäuscht worden sei, antwortete fast die ganze Runde mit einem Nicken. Daher setzte der Ortschaftsrat nochmal mit einem Änderungsantrag fest, das doppelte Geld fürs Jubiläum auch dann haben zu wollen, wenn das Fest nachgeholt wird.

In den Förderstedter Ortsteilen, wo 2020 kein Jubiläum ansteht, würde allen sechs Orten zusammen 2728,23 Euro zustehen. Aber auch hier ist kein einziges Fest für dieses Jahr geplant. Für Ortsbürgermeister Peter Rotter (CDU) heißt das: Das Geld verfällt. Wenn es dieses Jahr nicht verbraucht würde, könne es haushaltstechnisch nicht ins nächste übertragen werden. Falls sich Vereine dennoch zu Festen im Ort entschließen, könnten sie das Geld aber noch abrufen. Günter Döbbel (FDP) sah diesbezüglich schwarz: „Vereine können gar kein professionelles Catering nach den Hygienevorschriften durchführen. Das wird dieses Jahr nichts. Also ist das Geld so gut wie weg.“

Das hat auch der Ortsbürgermeister von Hohenerxleben so verstanden. Siegfried Klein (CDU) ließ aber offen, dass es vielleicht doch noch ein Kartoffelfeuer im Freien statt Oktoberfest im Zelt geben könnte. Auch wenn der Heimatverein einen Weihnachtsmarkt organisiere, könne man doch das Geld noch beantragen. Ines Kunert vom Fachdienst Kultur stimmte zu. Die Veranstaltungen müssten aber den Charakter eines Heimatfests tragen.

Alle drei anwesenden Ortschaftsräte stimmten der geplanten Mittelverdoppelung für Ortsjubiläen zu. Hohenerxleben wird 2030 825 Jahre und hätte bei bleibender Einwohnerzahl (755) dann Anspruch auf 839,20 Euro.

In Athensleben erklärte Fachdienstleiterin Ina Siebert unmissverständlich: „Ohne Fest sind Sie raus, dann wird das Geld auf die Orte aufgeteilt, die was machen.“ Ortsbürgermeister Jürgen Kinzel (Bürgerfraktion von Athensleben) wollte die jährlichen Gelder (bei 213 Einwohnern wären 118,38 Euro möglich) aufsparen. Athensleben will 2024 825 Jahre feiern.

Die Kultur-Chefin der Stadt erwähnte ebenfalls die Möglichkeit, 2020 noch etwas auf die Beine stellen zu können. Das habe der OB so vermittelt, damit das Geld noch verwendet wird. Ordnungsamtsleiterin Susanne Henschke hängte hier aber sofort die Bitte an, die Veranstalter mögen an entsprechende Hygienekonzepte denken und beachten, was die 8. Corona-Verordnung bringe.

Der Verdopplung der Zuschüsse bei Ortsjubiläen stimmte der achtköpfige Ortschaftsrat Athensleben zu.

Vor dem Stadtrat (10. September, 17.30 Uhr, Saal Sparkassenschiff) steht das Thema am Mittwoch, 2. September, im Kulturausschuss und Donnerstag, 3. September, im Finanzausschuss auf der Tagesordnung – jeweils 18.30 Uhr, im Haus I, Steinstraße 19, Sitzungszimmer.