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Gebühren Bleibt der Friedhof mehrwertsteuerfrei?

Der Hecklinger Rat lehnt die Einführung der Mehrwertsteuer auf Friedhofsdienstleistungen ab. Darf die Stadt auf deren Erhebung wirklich verzichten?

Von René Kiel 27.09.2022, 06:00
Mehrwertsteuer oder nicht? In Hecklingen wird die Debatte über die Zukunft der Gebühren zum Dauerbrenner.
Mehrwertsteuer oder nicht? In Hecklingen wird die Debatte über die Zukunft der Gebühren zum Dauerbrenner. Jamrooferpix - stock.adobe.com

Hecklingen - Die Vorlage der Stadtverwaltung, die vorsah, die seit 2015 gültigen Gebührensätze für die Friedhofsdienstleistungen der Stadt als Nettogebühren zu deklarieren, um dann ab dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent draufschlagen zu können, fiel bei der Abstimmung knapp durch: Für die Mehrwertsteuer votierten sechs Stadträte, aber sieben stimmten dagegen. Das gleiche Ergebnis zeichnete sich für die Ende des vergangenen Jahres beschlossene neue Friedhofsgebührensatzung der Stadt ab, der der Stadtrat damals die Zustimmung verweigert hatte. Daraufhin hatte Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) Widerspruch eingelegt, weil er dadurch negative finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hecklingen befürchtet. Jetzt liegt der Vorgang zur Entscheidung bei der Kommunalaufsicht des Kreises. Rechtslage zur