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Natur und Umwelt Ist die Fischtreppe am Staßfurt Wehr nutzlos?

Die neue Fischtreppe, die erst 2019 am Staßfurter Wehr gebaut wurde, soll komplette Verschwendung sein. Zu diesem Urteil kommt eine anerkannte Naturschutzvereinigung, die das Land deswegen verklagen will.

Von Franziska Richter Aktualisiert: 02.08.2021, 10:11
Können alle Fischarten und vor allem genug Tiere die Bode in Staßfurt passieren? Gemeinnützige Naturschützer zweifeln das stark an, weil sie die neue Fischtreppe am Staßfurter Wehr als ungeeignet  und völlig unzeitgemäß ansehen. Die Geschichte wird  in einer Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt münden.
Können alle Fischarten und vor allem genug Tiere die Bode in Staßfurt passieren? Gemeinnützige Naturschützer zweifeln das stark an, weil sie die neue Fischtreppe am Staßfurter Wehr als ungeeignet und völlig unzeitgemäß ansehen. Die Geschichte wird in einer Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt münden. Foto:F. Richter

Staßfurt - Ein anerkannter Naturschutzverein, der sich schon beim Fischsterben in Staßfurt eingeschaltet hat, geht jetzt einen Schritt weiter. Die Interessengemeinschaft (IG) Bodelachs aus Oschersleben erklärt die neue Fischaufstiegsanlage am Staßfurter Wehr wegen seiner Bauweise für untauglich. Nachdem sie bereits eine ähnliche Anlage in Dessau öffentlich als fischunfreundlich kritisiert hatte, hat sich der Verein auch ein Gutachten zum Staßfurter Wehr besorgt.

Sackgasse für Fische?

Nach Auswertung dieser Unterlagen vom LHW (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft) als Bauherr bezeichnet der Verein dessen Anlage in Staßfurt als „Sackgasse“: „Fische können diese Fischaufstiegsanlage nur schwer finden und passieren“, erklärt Heimo Reinlein von der IG Bodelachs. „Es wurden zwar bei Untersuchungen des LHW Fische hinter der Anlage gezählt, aber dies wird nur ein Bruchteil sein. Der Rest scheitert am Staßfurter Wehr.“

Problem seien der Einstieg im Winkel von über 90 Grad und eine starke Strömung in dem engen Schlitzpass. Heute würden andernorts modernere Anlage gebaut, etwa als Sohlgleite, die mit Felsen und Tempozunahme für Wassersportler ein touristischer Höhepunkt sind und die auch von Kanu-Verleihern wie Boris Funda gewünscht wurden.

LHW hält gegen

Der Landesbetrieb LHW als Bauherr der Anlage weist all diese Vorwürfe zurück. Christian Jöckel: „Die Vorhaltungen der IG Bodelachs haben aus unserer Sicht keine sachliche Grundlage.“ Die Anlage funktioniere gut. „Die untersuchte Fischaufstiegsanlage wurde im 40-tägigen Kontrollzeitraum von 841 Individuen aus 21 Arten mit Körperlängen von fünf bis 74 Zentimeter aufgefunden und überwunden.“ Eine Kontrollreuse war dazu von April bis Mai 2019 täglich geleert worden. Außerdem hatte man zwei Mal eine Elektrobefischung durchgeführt.

Für Staßfurt hätte das LHW auch lieber ein sogenanntes „Umgehungsgerinne“ gebaut – ein kleiner Bach, der Fische außerhalb des Flusslaufs entlangführt. Das verhinderte laut LHW aber der geschützte Auwald der Horst, der hätte gerodet werden müssen. Bei einer Sohlgleite wäre das Wehr als Hochwasserschutz verloren gegangen und das Sodawerk hätte kein Wasser mehr für seine Produktionskreisläufe entnehmen können, so Jöckel.

Veraltete Methoden? Fehlende Gutachten?

Die Flussschützer bemängeln auch, dass eine bestimmte Untersuchung zur Staßfurter Anlage fehle und sich das Land auf eine veraltete Methodik beziehe. Auch das weißt das LHW von sich. Die bestimmte Untersuchung brauche es nur, „falls bei der biologischen Funktionskontrolle Defizite aufgetreten sind“. Also falls man zu wenig Fischarten in der Reuse gefunden hätte. „Dies war in Staßfurt nicht der Fall“, so Jöckel. Man führe Hydraulikmessungen bei Bau-Probeläufen durch und kontrolliere mittels Reusenfang schon seit 25 Jahren in Sachsen-Anhalt. Ein möglichst flacher Einstiegswinkel sei zwar eine Empfehlung, aber nicht gesetzlich verankert.

Brisant wird es, wenn es um EU-Vorgaben geht. In den Vorschriften für FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) wie die Untere Bode ist fest verankert, dass auch kleinere Fischarten wandern können sollen. „Die FFH-Art Bachneunauge zählt zu den schwimmschwachen Arten, die als ausgewiesenes Erhaltungsziel der Bode berücksichtigt werden muss. Vorliegenden Veröffentlichungen zufolge können sie Anlagen wie in Staßfurt aufgrund der hohen Strömungsgeschwindigkeiten kaum bis gar nicht passieren“, so Reinlein von der IG Bode-Lachs. Das hatte Umwelt-Staatssekretär Klaus Rehda (Grüne) – der Verein ist im Schriftverkehr mit der Landesregierung - abgestritten: „Die Passierbarkeit für Bachneunaugen hängt von der im Wanderkorridor vorhandenen Fließgeschwindigkeit ab und nicht vom Bautyp eines Fischaufstiegsweges.“

Präzedenzfall: Gerichte sollen bewerten

Weil der Verein die Staßfurter Anlage dennoch als untauglich ansieht, will er einen Präzedenzfall daraus machen: Er will das Land Sachsen-Anhalt deswegen verklagen. Das wäre der erste Fall dieser Art, der vor Gericht landet und bis zum Europäischen Gerichtshof durchexerziert werden soll. „Wenn wir als Verein genug Geld zusammenhaben, werden wir mit einem Anwaltsbüro eine Musterfeststellungsklage zusammenstellen“, kündigt Reislein an.

Sachsen-Anhalts Aufstiegsanlagen waren schon mehrfach Thema in Landtag und Ministerien. „Wir machen das nicht aus Langeweile, sondern weil wir für unsere Flüsse etwas erreichen wollen“, sagt Reinlein.

Hier die BU
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